Die erste Direktzahlungstranche kommt heuer in einigen Kantonen früher, als andere Jahre. Wie das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) den Kantonen in einem Schreiben mitgeteilt hat, kann das Geld für die Akontozahlung bereits per 2. Juni statt wie in früheren Jahren rund einen halben bis einen Monat später verfügbar sein.

"Kann-Formulierung" für die Kantone

Damit reagiere man auf Anfragen aus den Kantonen, insbesondere aus dem Wallis, so Simon Hasler vom BLW. Die etwas frühere Auszahlung sei ein Zeichen, dass sich der Bund an der Schadensbewältigung beteiligen wolle. Das Anliegen der Walliser ist auf die katastrophalen Frostschäden von Ende April zurückzuführen, die beispielsweise rund die Hälfte der Aprikosenernte vernichteten.

Mit der früheren Auszahlung kann der Staat die Liquiditätsschwierigkeiten beheben helfen, die sich auf vielen Betrieben durch die Frostschäden ergeben haben. Offen ist noch, ob alle Kantone das Angebot annehmen. Laut Hasler sei das Schreiben mit einer "Kann-Formulierung" abgefasst und der Auszahlungstermin der Aktontozahlung sei im Detail Sache der Kantone. Neben dem Wallis hat bisher erst Luzern eine frühzeitige Auszahlung zugesichert.

Schlussabrechnung bis 20. Dezember

Die Hauptzahlung, also die zweite Tranche der Direktzahlung und die Schlussabrechnung haben anders als die Aktontozahlung vom Bund vorgeschriebene Fristen. Die Hauptzahlung muss spätestens am 10. November bei den Bauern sein, der Saldo aus der Schlussabrechnung bis am 20. Dezember.

akr