Weil er die betagte Stiefmutter mit einem Vorschlaghammer erschlagen und seinen Vater schwer verletzt hat, muss ein Bauer aus dem Kanton St. Gallen im August vor Gericht. Dem 47-Jährigen droht wegen Mordes eine 20-jährige Freiheitsstrafe mit Verwahrung.

Die Bluttat geschah im Januar 2015 auf einem abgelegenen Bauernhof am Ricken im Kanton St. Gallen. Zuerst schoss der Bauer im Stall auf den Pächter des elterlichen Hofs und verletzte ihn am Arm. Anschliessend richtete er im Wohnhaus seines Vaters ein regelrechtes Blutbad an.

An der Haustür erschlug der heute 47-Jährige mit einem Vorschlaghammer die betagte Partnerin des Vaters und ging dann in der Stube auf seinen Vater los. Der 84-Jährige überlebte den Angriff mit schwersten Kopfverletzungen, er wurde jedoch zum Pflegefall und starb einige Monate später an einer andern Krankheit.

Nach der Bluttat fuhr der Bauernsohn zum Nachtessen in ein Restaurant an den Zürichsee. Als er später auf dem Seedamm Richtung Rapperswil fuhr, stoppte ihn eine Fahndungspatrouille der Polizei. Der Armee-Revolver, mit welchem er zuvor auf den Pächter des Hofes geschossen hatte, lag auf dem Beifahrersitz.

Kaltblütig und skrupellos

Der Mann liess sich widerstandslos festnehmen. In der Untersuchungshaft gestand er die Angriffe. Seit gut zwei Jahren sitzt der gesundheitlich angeschlagene Beschuldigte im vorzeitigen Strafvollzug. Der Fall wird im August vor dem Kreisgericht See-Gaster in Uznach verhandelt.

Die Staatsanwaltschaft hat den Mann wegen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes angeklagt und verlangt eine 20-jährige Freiheitsstrafe mit anschliessender Verwahrung. Der Beschuldigte sei bei allen drei Angriffen besonders skrupellos und kaltblütig vorgegangen. Er habe seine Opfer als Störenfriede gesehen, die er aus dem Weg räumen wollte, heisst es in der Anklageschrift.

Nieren-Transplantation

Der Bauer hatte den Hof früher selbst bewirtschaftet und ein neues Wohnhaus gebaut. Nach einer Nieren-Transplantation musste er die Arbeit jedoch aufgeben und lebt seither von einer IV-Rente. Wegen der Nierenkrankheit verkaufte er das Grundstück samt Wohnhaus, Tieren und Maschinen wieder seinem Vater.

Dass der betagte Vater das Haus zusammen mit seiner zweiten Frau bewohnte und auf dem Hof das Sagen hatte, passte dem Sohn laut Anklageschrift gar nicht. Der Beschuldigte habe bei der ersten Einvernahme zu Protokoll gegeben, dass der Vater und seine Lebenspartnerin ins Altersheim gehört hätten. Dann hätte er das väterliche Anwesen an junge Leute verpachtet und wäre wieder selbst der Chef gewesen auf dem Hof.

sda