Wie Landwirtschaftsminister Jakob Ellemann-Jensen bekanntgab, hat die Lebensmittelbehörde neue Richtlinien für den Verkauf von Lebensmitteln ausgearbeitet und dabei die Bagatellgrenze für den Lebensmittelhandel angehoben. Demnach dürften Privatpersonen künftig kleine Mengen von Lebensmitteln beispielsweise über eine Onlineplattform verkaufen oder kostenlos abgeben, ohne besondere Auflagen erfüllen zu müssen.

Konkret sei im Gegensatz zur bisherigen Regelung keine Registrierung als Lebensmittelunternehmer erforderlich, wodurch eine ganze Reihe lebensmittelrechtlicher Auflagen wegfielen, erklärte Ellemann-Jensen. Dies gelte jedoch nicht für die geltenden Vorschriften hinsichtlich der Lebensmittelsicherheit und Rückverfolgbarkeit.

Ellemann-Jensen zeigte sich überzeugt davon, dass die Neuregelung effektiv zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung beitragen wird. Die „teilwirtschaftliche“ Nutzung von Nahrungsmitteln spare Ressourcen und könne insbesondere für sozial Schwache eine finanzielle Entlastung mit sich bringen. Profitieren könnten davon insbesondere auch Senioren, die nicht immer die Möglichkeit hätten, für sich selbst zu kochen. So könne die verstärkte Nutzung von Onlineplattformen zum Tausch von Lebensmitteln über die Anbahnung von Versorgungsmodellen für Ältere auch einen sozialen Gewinn erbringen, erklärte der Minister.

AgE