Die EFK evaluierte zwei Förderinstrumente in der Schweizer Landwirtschaft, die das gemeinsame Ziel haben, mit konkreten Massnahmen effizienter und ökologischer zu produzieren. Dazu gehören Massnahmen zur Verminderung der Ammoniakemissionen und zum Erhalt der Bodenfruchtbarkeit.

Im Rahmen des Ressourcenprogramms werden seit 2008 innovative Projektideen nach Prüfung durch das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) vom Bund bis zu 80 Prozent mitfinanziert. Gleichzeitig werden seit 2014 Ressourceneffizienzbeiträge für die Anwendung gleicher oder ähnlicher Massnahmen gesamtschweizerisch ausgerichtet. Die Finanzierung beider Instrumente erfolgt aus dem Direktzahlungskredit.

Weit weg vom Richtwert

Die EFK kritisiert in ihrem Bericht insbesondere die Ressourceneffizienzbeiträge. Bei deren Ausrichtung gebe es keinen klaren Fokus auf die Wirkung der geförderten Massnahmen. Dadurch werde die Subvention teilweise infrage gestellt. Dies gelte für die schonende Bodenbearbeitung, vor allem aber für emissionsmindernde Ausbringverfahren.

«In der Konzeption der Ressourceneffizienzbeiträge fehlt ein messbares Beitragsziel zum Ende der Laufzeit», schreibt die Finanzkontrolle. Aufgrund eigener Berechnungen schätzt die EFK das Verminderungspotenzial emissionsmindernder Ausbringverfahren gemessen an den gesamten Ammoniakemissionen aus der Tierhaltung auf gut 10 Prozent. Um den Richtwert zu erreichen, seien rund 40 Prozent nötig.

Der Bundesrat hat bereits reagiert. Bauern sollen ihre Gülle ab 2022 mit dem Schleppschlauch ausbringen müssen, wenn es die Bedingungen zulassen. Der Ständerat hätte gewollt, dass der Gebrauch dieses Systems weiter finanziell gefördert wird. Der Nationalrat lehnte das in der vergangenen Woche ab.

Bauern mit Zielkonflikten

Mit dem Obligatorium ist es laut der EFK jedoch nicht getan. Sie empfiehlt dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW), die Verminderung der Ammoniakemissionen mit Massnahmen voranzutreiben, die über die Anwendung emissionsmindernder Ausbringverfahren hinausgehen, heisst es im Bericht.

Dazu seien ein zielgerichteter und terminierter Reduktionspfad festzulegen und für den Fall der Nichterreichung weitere Massnahmen vorzusehen. Weiter empfiehlt die EFK dem Bund mit einer Analyse aufzuzeigen, mit welchen Instrumenten die Effizienz der Subvention verbessert werden könnte.

Die Finanzkontrolleure orten beim heutigen Fördersystem auch Zielkonflikte bei den Landwirten. Zur Eindämmung möglicher Ertragseinbussen würden bei Anwendung pflugloser Techniken vermehrt Herbizide eingesetzt. Um das zu verhindern, seien zusätzliche Massnahmen erforderlich, die eine dauerhafte Anwendung der schonenden Bodenbearbeitung begünstigten.

Erste Massnahmen getroffen

Das BLW schreibt seiner Stellungnahme zu dem Bericht, dass es mit den Empfehlungen grösstenteils einverstanden sei. Im Rahmen der Agrarpolitik 22+ hätten diese teilweise umgesetzt werden sollen. Das Parlament hat das Projekt aber mittlerweile sistiert.

Neue Einschränkungen für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln wird es aber dennoch geben. Das Parlament hat im März Gesetzesbestimmungen verabschiedet, die die Risiken für die Umwelt durch Pestizide vermindern sollen. Unter anderem sollen künftig weniger Nährstoffe aus der Landwirtschaft in die Umwelt gelangen.

Mit dem Verordnungspaket zu den Gesetzesbestimmungen, das sich zurzeit in der Vernehmlassung befindet, schlägt der Bundesrat vor, dass der Stickstoff- und Phosphorgehalt in den Böden bis 2030 um 20 Prozent sinken soll. Betrieben, die Direktzahlungen beziehen, sind verpflichtet, die Massnahmen einzuhalten. In Kraft tritt dieses Paket voraussichtlich Anfang 2023; ein zweites soll noch folgen.