Der Nationalrat hat am Mittwoch mit 130 zu 50 Stimmen eine abgeänderte Motion von Ständerat Roberto Zanetti (SP/SO) angenommen. Sie verlangt, dass der Bund 40 Prozent des finanziellen Aufwands übernimmt, die den Kantonen durch die Verpflichtung entsteht.

Der Nationalrat hat als zusätzliche Bedingung eingefügt, dass die Arbeit bis Ende 2030 abgeschlossen sein muss, damit Geld fliesst. Die Kantone müssen zudem regelmässig über den Stand ihrer Arbeit berichten. Eine Mehrheit der Umweltkommission (Urek-N) ist der Auffassung, dass diese Planungsvorschrift zum Grundwasserschutz beitragen kann.

Zuströmbereich für wichtige Fassungen

Nach Angaben der Urek-N verfügen zurzeit etwa 60 der insgesamt 18’000 Grundwasserfassungen über einen Zuströmbereich. Gemäss der Motion sollen es nun deutlich mehr werden. Der Zuströmbereich soll für alle Fassungen vorgeschrieben werden, die von öffentlichem Interesse oder von regionaler Bedeutung sind.

Der Bundesrat unterstützt das Anliegen. Umweltministerin Simonetta Sommaruga sagte, der Zuströmbereich sei ein wichtiger Teil einer Trinkwasserversorgung. Bestimmen müssen die Zuströmbereiche die Kantone. Das Trinkwasser sei der Bevölkerung ein wichtiges Anliegen.

Gegen die Argumente der Pflanzenschutz-Initiativen 

Die Motion soll den Gesetzesvorschlag ergänzen, mit dem die Risiken durch Pestizide für das Grundwasser vermindert werden sollen. Allerdings ist zwischen den Räten umstritten, ob die Angelegenheit in den Gegenvorschlag aufgenommen oder aber in einem separaten Verfahren und einer Vernehmlassung geregelt werden soll.

Dieser Vorschlag, den das Parlament in der laufenden Session bereinigt, ist formell zwar kein indirekter Gegenvorschlag zur Trinkwasser- und zur Pestizidverbots-Initiative, soll dem Anliegen aber Wind aus den Segeln nehmen. Die abgeänderte Motion geht nun zurück an den Ständerat.

Kritik des Bauernverbandes

Der Schweizer Bauernverband sieht die Erfassung von Zuströmbereichen als problematisch. Es könne massive Auswirkungen auf die Produktion von pflanzlichen Lebensmitteln auf den rund 120 000 ha Landwirtschaftsland haben, das in Zuströmbereichen von Grundwasser liegt, hiess es in einer Mitteilung vom Dezember. Dieses Kulturland liege meist in den besten Acker- und Gemüsebauregionen der Schweiz. «Der SBV erwartet, dass der Ständerat im Rahmen der weiteren Beratungsschritte die Problematik der Zuströmbereiche nochmals diskutiert», so der Verband. 

 

Was sind Zuströmbereiche?

Vereinfacht gesagt umfasst ein Zuströmbereich das Gebiet, aus dem das in einer Trinkwasserfassung gesammelte Wasser zusammenfliesst. Sie werden definiert, um das Trinkwasser vor Verunreinigungen insbesondere durch Pflanzenschutzmittel zu schützen.

Verschiedene Schutzmassnahmen möglich

Die Kantone sind für die Definition von Zuströmbereichen zuständig und können darin unter anderem folgende Massnahmen anordnen:

  • Verwendungseinschränkungen für Pflanzenschutzmittel oder Dünger. 
  • Einschränkungen der acker- und gemüsebaulichen Produktionsflächen beziehungsweise Einschränkungen bei der Kulturwahl, bei der Fruchtfolge und bei Anbauverfahren.
  • Wiesenumbruch im Herbst und Umwandlung von Dauergrünland in Ackerland verbieten.
  • Eine dauernde Bodenbedeckung oder die Verwendung besonders geeigneter technischer Hilfsmittel, Einrichtungen oder Betriebsmethoden fordern.

So kann es z. B. verboten werden, im Zuströmbereich einer Trinkwasserfassung Zuckerrüben anzubauen, da diese Kultur besonders stark auf Pflanzenschutzmittel angewiesen ist. 

Unterschied zu Grundwasserschutzzonen

Das Ziel von Grundwasserschutzzonen besteht darin, das Trinkwasser vor Stoffen wie beispielsweise Heizöl zu schützen. Diese werden im Boden leicht zurückgehalten oder abgebaut.

Zuströmbereiche dienen dem Schutz des Trinkwassers vor mobilen und schwer abbaubaren Substanzen wie Nitrat oder Pflanzenschutzmittel.

Quelle: Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfaches (SVGW)