«Der Bundesrat wird beauftragt, in der Direktzahlungsverordnung im Abschnitt Tierwohlbeiträge die Ausrichtung eines angemessenen, nach Tiergattung abgestuften Beitrages für die Belassung der Hörner bei hörnertragenden Tiergattungen einzufügen», heisst es in einer am Dienstag eingereichten Motion von Ständerat Roberto Zanetti. Und weiter: Dem Parlament sei gleichzeitig eine Vorlage zur entsprechenden moderaten Erhöhung des Zahlungsrahmens für die Ausrichtung von Direktzahlungen zu unterbreiten.

«Hörnerfranken gehört nicht in die Verfassung»

Er erinnert in seiner Begründung an das beachtliche Resultat der Hornkuh-Initiative. Diese haben 2018 nicht weniger als 45,3 Prozent der Stimmbürger gutgeheissen. Selbst im Parlament sei Zustimmung erkennbar gewesen. Das zeigt sich nun auch an Zanettis Motion, die von nicht weniger als 27 Mitgliedern des Ständerats mitunterzeichnet worden ist.

Allerdings sei sowohl unter der Bundeshauskuppel wie auch beim Stimmvolk der nachvollziehbare Einwand zu hören gewesen, der «Hörnerfranken» gehöre nicht in die Verfassung. «Wäre die Frage auf Gesetzesstufe oder auf Verordnungsstufe (wo sie eigentlich hingehört) zu beantworten gewesen, hätte wohl eine deutliche Mehrheit dafür resultiert», folgert Zanetti.

Ein weiterer Einwand betraf laut Zanetti die Sorge, dass ein allfälliger «Hörnerfranken» zu Lasten anderer Direktzahlungskategorien gegangen wäre. Mit einer Regelung der Frage in der Direktzahlungsverordnung und der entsprechenden moderaten Erhöhung des Zahlungsrahmens für die Ausrichtung von Direktzahlungen könne diesen Haupteinwänden zur Hornkuhinitiative Rechnung getragen werden, schreibt er weiter.

Zweite Initiative angedroht

Es erscheine deshalb folgerichtig, die Förderung des Tierwohles und den daraus resultierenden höheren Aufwand für die Tierhaltung mit einem bescheidenen Beitrag zu fördern bzw. abzugelten, so Zanetti. «Aufgrund der Sistierung der Agrarpolitik 2022+ ist die Regelung der Frage auf Gesetzesstufe auf den Sanktnimmerleinstag verschoben», schreibt er weiter. «Eine Lösung auf Verordnungsstufe mit der Zustimmung durch das Parlament scheint deshalb der richtige und zeitnahe Weg zu sein».

Dass nun wieder Bewegung in die Sache kommt, hat wohl auch damit zu tun, dass Hornkuh-Initiant Armin Capaul mit der Lancierung einer zweiten Initiative liebäugelt. Der Text steht bereits, er ist schärfer als der erste und fordert ein Verbot der Enthornung von Kühen und Ziegen.