Im September 2017 wurden Pläne bekannt, wonach im Grossen Moos das grösste Gewächshaus der Schweiz entstehen sollte. Im Rahmen eines Gesamtkonzepts mit dem Namen «Vision Energiebündel Seeland» (EBS) sollte dafür eine Fläche von 80 Hektaren oder 110 Fussballfeldern genutzt werden. Diese Absicht der Genossenschaft Gemüse erzeuger Seeland (GES) mit Sitz in Ins warf damals hohe Wellen (wir berichteten). Inzwischen sind die Pläne für das Projekt still und leise beerdigt worden. Dies hat das «Bieler Tagblatt» beim Nachfragen nach dem aktuellen Stand des Projektes nun erfahren.

Kritik war zu gross

Noch im vergangenen Jahr hiess es auf Nachfrage der BauernZeitung, dass man daran sei, eine Machbarkeitsstudie auszuarbeiten. Parallel zur Erarbeitung dieser Studie wurden Gespräche mit Politik, Wirtschaft und Naturschutz geführt. Dies, weil es Kritik aus allen Lagern gebe, wie Moana Werschler, Leiterin Marketing und Projekte der GES, im Juli letzten Jahres erklärt hatte. Diese Kritik hat offenbar nicht ausgeräumt werden können, schreibt das «Bieler Tagblatt» heute. Wie Werschler jetzt sage, hat die GES letztes Jahr eine Art inoffizielles Vernehmlassungsverfahren durchgeführt und dabei verschiedenste Player konsultiert, die im Falle eines Baugesuchs ein Wörtchen mitzureden hätten, beispielsweise Ämter auf Stufe Bund und Kanton, Schutzverbände oder Politiker. «Aufgrund der Reaktionen und Gespräche sind wir zum Schluss gekommen, dass das Projekt in voller Grösse nicht realisierbar ist», zitiert die Tageszeitung Moana Werschler. 

Mehrere Gewächshäuser

Zwar wird das Projekt Vision EBS zurückgezogen. Doch das bedeutet für die Gemüseerzeuger Seeland nicht den kompletten Verzicht auf den Ausbau der Gewächshaus-Kapazitäten, so Werschler weiter. Die Grundidee der Vision EBS, also das Ziel, die Ressourcen besser einzusetzen und zukunftsorientiert zu produzieren bleibe zwar bestehen. «Mehrere Standorte machen die Umsetzung aber einfacher, damit stossen wir auf weniger Widerstand», erklärt Moana Werschler im «Bieler Tagblatt». Aktuell sei man daran, den Masterplan an die neuen Gegebenheiten anzupassen. Im Vordergrund stünden dabei die Evaluation der dezentrale Gewächshaus-Standorte. Für diese Anlagen schwebt der GES eine Grössenordnung von sechs bis zwölf Hektaren Fläche vor.