Aufgrund eines eingegangenen Hinweises auf laut schreiende Schafe wurde die Verfehlung vom Veterinäramt des Landkreises aufgedeckt. Der Amtstierarzt und sein Mitarbeiter trafen jedoch zu spät auf dem Anwesen ein – die Tiere (der Arzt zählte insgesamt 16 Felle) waren bereits tot und teilweise schon zerlegt und abtransportiert worden.

Angeklagter bestreitet vor Gericht die Tat

Auf Nachfrage der Richterin, wer für die Schlachtung verantwortlich sei, meldete sich der Besitzer des Grundstücks, der als Zeuge aufgetreten ist. Er habe die Tiere an eine ca. 15-köpfige muslimische Gruppe verkauft und einen Bolzenschussautomaten sowie ein Messer zur Verfügung gestellt. Bei der Tötung selber habe er jedoch nicht zugesehen. Dem gegen ihn ausgerichteten Strafbefehl hat er nicht widersprochen.

Als der Amtstierarzt vor Ort nach einem Verantwortlichen innerhalb der moslemischen Gruppe gefragt habe, hat der nun Angeklagte zugegeben, fünf Tiere geschächtet zu haben. Wer die anderen Tiere geschlachtet habe, wisse er jedoch nicht.

Vor Gericht bestritt der 31-jährige die Tat und meinte, er habe nur beim Ausnehmen und Abhäutern der Schafe geholfen und weder die Tiere getötet noch gesehen, wer dies getan hat.

Keine fachgerechte und genehmigte Schächtung

Um eine Sondergenehmigung fürs Schächten (Schlachten ohne vorherige Betäubung) zu erhalten, müssen laut Amtstierarzt unter anderem eine geeignete Schlachtstätte sowie scharfe Messer mit langen Klingen benutzt werden. Der Schächter selbst muss über eine bescheinigte Qualifikation verfügen. Diese Massnahmen sollten das Leiden der Tiere so kurz wie möglich halten.

In Oberndorf wurden solche Indizien aber bei der Kontrolle nicht vorgefunden. Offenbar wurde ein stumpfes Messer benutzt, denn an den vom Besitzer bereitgestellten Messern wurden keinerlei Blutspuren festgestellt. Zudem wies die Untersuchung der Köpfe der Schafe keine Bolzeneintritte auf. Bei der Behörde wurden weder eine Sondergenehmigung beantragt noch ausgestellt. Aus diesen Gründen geht der Amtstierarzt davon aus, dass die Tiere mehrere Minuten lang unnötig leiden mussten.

Der Angeklagte, der ein Informatikstudium abgeschlossen, aber seit längerem arbeitslos war, wurde zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt.

lae