Der Leitfaden wurde in Zusammenarbeit mit den Gemeinden, Bauämtern, Schutzverbänden, dem Architektenverband, dem BBZ Natur und Ernährung sowie dem Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband erarbeitet.

Landschaftsgerechte Lösungen

Die Planungshilfe soll den Bauherrschaften, Planende und Behörden dienen und funktionelle und landschaftsgerechte Lösungsansätze aufzeigen. Diese sollen mit den betriebsnotwendigen Bauentwicklungen der Nutzer im Einklang stehen, schreibt die Staatskanzlei Luzern in ihrem Informationsschreiben.

pd

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