Den Fahrenden stehen oft nicht genügend offizielle Halteplätze zur Verfügung. Deshalb werden auch Landwirte angefragt, ob vorübergehend ein Grundstück zum sogenannten "Spontanhalt" benutzt werden darf. Ist der Grundeigentümer mit einem vorübergehenden Aufenthalt von Fahrenden einverstanden, ist es wichtig, dass die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden. Weiter empfiehlt es sich, die wichtigsten Punkte in einem Mietvertrag zu regeln.

Die wichtigsten Punkte aus dem Merkblatt des Lawa sind:

  • Halt bis 30 Tage ohne Baubewilligung erlaubt
  • Grundeigentümer ist einverstanden
  • Gemeindereglemente werden eingehalten
  • Schriftlicher Mietvertrag wird empfohlen (Dauer, Anz. Personen, Anz. Wohneinheiten, Eingrenzung, Miete usw.) / Link zum Mietvertrag ist im Merkblatt zu finden
  • Depot wird empfohlen (für Reinigung bei allfälliger Verschmutzung des Platzes)