Dies ist ein Leserbrief der BauernZeitung - Ausgabe 21. Mai 2021

Im Hinblick auf die bevorstehende Abstimmung zur Trinkwasser- & Pestizidverbots-Initiative vom Sonntag, 13. Juni 2021 publizieren wir alle erhaltenen Leserbriefe auch auf der Website www.bauernzeitung.ch.

Leserbriefe geben die persönliche Meinung des Einsenders wieder, die sich nicht unbedingt mit jener von Redaktion und Verlag deckt.

 

Gerne beleuchte ich als Landwirt, Jurist und Politiker die beiden zur Abstimmung stehenden Agrar-Initiativen. Für uns alle ist gesundes Wasser zentral. Doch verfehlen die Initiativen das Ziel eindeutig. Für eine ausreichende, nachhaltige und regionale Lebensmittelproduktion braucht es gesunde und insbesondere auch genügend Böden.

Es versteht sich von selbst, dass der Idee, auf immer weniger Bodenfläche für immer mehr Menschen auf umweltschonende Weise (!) genügend qualitativ hochstehende Nahrungsmittel zu produzieren, eminente Widersprüche anhaften. Wollen wir unsere Bevölkerung angemessen mit regional produzierten Nahrungsmittel versorgen und dabei das Grundwasser schützten, braucht es Taten statt Worte und einen qualitativen und quantitativen Bodenschutz, der diesen Namen verdient. Die radikalen Initiativen bringen hier keinen Mehrwert.

Die Umweltthemen ist das Parlament mit einem sehr weitgehenden Pestizidgesetz angegangen. Die Trinkwasser-Initiative ist in allen drei Dimensionen der Nachhaltigkeit negativ. Die Initiativen sind auch wirtschaftsfeindlich. Für den Primärsektor aber auch die vor- und nachgelagerten Betriebe.

Die Annahme der Initiativen würde aus (verfassungs-)rechtlicher Sicht zu beinahe unlösbaren Umsetzungsproblemen führen, was ebenfalls klar für deren Ablehnung spricht. Aufgrund der Bundesverfassung in Verbindung mit dem Landwirtschaftsgesetz muss der Bund dafürsorgen, dass leistungsfähige Bäuerinnen und Bauern ein Einkommen erzielen können, das mit den Einkommen anderer Berufsgattungen in der Region vergleichbar ist. Dieses Ziel ist schon heute nur für einen kleinen Teil der Betriebe erfüllt. Mit der durch die Initiativen einhergehenden Einkommenseinbusse von 20 bis 40 Prozent, würde die Verwirklichung des Einkommensziels zusätzlich massiv beeinträchtigt. Aufgrund von Art. 104a BV muss sich der Bund für einen Selbstversorgungsgrad mit einheimischen landwirtschaftlichen Produkten von rund 60 Prozent einsetzen. Darauf hat schon der Bundesrat hingewiesen. Bei Annahme der Initiativen könnte dieses Ziel klar nicht mehr eingehalten werden.

 

 

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