Seit 1972 liegt die Arbeitszeit für landwirtschaftliche Angestellte gemäss Normalarbeitsvertrag (NAV) im Kanton Luzern bei 55 Stunden pro Woche. Das ist einiges über dem Schnitt in andern Wirtschaftsbranchen. Auch die kantonalen Unterschiede sind gross, im Kanton Glarus liegt die maximale Arbeitszeit bei 66 Stunden, in Genf bei 45 Stunden. Auch die Feiertage sind unterschiedlich geregelt, im Kanton Luzern gilt nur der 1. August als bezahlter Feiertag.

Bedingungen verbessern

Immer wieder steht die Landwirtschaft wegen dieser Arbeitsbedingungen unter Kritik, und es ist feststellbar, dass es deswegen, aber auch wegen der eher tiefen Löhne schwierig ist, überhaupt Arbeitskräfte zu finden. Auch die Lernenden sind diesem Arbeitsvertrag unterstellt. Im Kanton Luzern ist deshalb seit einiger Zeit eine Arbeitsgruppe unter Leitung der Dienststelle Wirtschaft, Soziales und Arbeit daran, Anpassungen des NAV zu diskutieren. Mitbeteiligt sind auch Vertreter des Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverbandes (LBV).

Kompromiss suchen

Präsident Jakob Lütolf und Geschäftsführer Stefan Heller orientierten deshalb den Landwirtschaftsrat an der Versammlung letzte Woche über die erarbeiteten Vorschläge.

Befürwortet wird ein Modell wie im Kanton Bern für eine Jahresarbeitszeit. So könnten saisonale Arbeitsspitzen besser berücksichtigt werden. Als weniger bedeutsam wird die Anzahl bezahlter Feiertage erachtet. Umstritten war auch im Landwirtschaftsrat die Arbeitszeit. Einer der Vorschläge der Arbeitsgruppe, diese auf unter 50 Stunden pro Woche zu senken, dürfte keine Mehrheit finden. Hingegen soll diese vom heutigen hohen Niveau gesenkt werden, war sich die Versammlung der LBV-Sektionspräsidenten einig. Mehrheitsfähig dürfte neu eine Wochenarbeitszeit von 52 Stunden sein, hochgerechnet auf ein Jahressoll. Die Haltung des LBV wird nun in der Arbeitsgruppe aufgenommen und soll in eine Revision des NAV einfliessen.

 Arbeitszeiten für Angestellte 

Arbeitszeit

Kantone

45 Std. pro Woche

Genf

48/55 Std. pro Woche*

Wallis

50 Std. pro Woche

Tessin

50/55 Std. pro Woche*

beide Basel, Solothurn, Uri

50/52 Std. pro Woche*

Neuenburg, Waadt

52,5/55 Std. pro Woche*

Freiburg

55 Std. pro Woche

Aargau, Luzern, Obwalden, AR, GR, JU

10 Std./11 Std. pro Tag**

Glarus, Appenzell Innerrhoden

57 Std. pro Woche

Nidwalden

2750 Std. Jahresarbeitszeit

Bern

* ohne Vieh / mit Vieh

** Oktober bis April / Mai bis September

Kantonale Unterschiede beim Normalarbeitsvertrag. (Quelle: LBV)

 

Die Richtung wechseln

Über seine Vorstellungen zur Zukunft der Luzerner Landwirtschaft referierte Hans Dieter Hess, seit Mai Vorsteher der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (Lawa). Es gelte künftig die Ressourcen zu schonen, das Unternehmertum zu steigern und so die Kosten zu senken, die Wertschöpfung der Produkte zu erhöhen und die Forschung zu fördern. Die jetzige Situation auch beim Umweltschutz verglich er mit jener im Strassenverkehr: Es reiche nicht, die Geschwindigkeit zu reduzieren, wenn man in die falsche Richtung fahre, vielmehr sollte man dann die Richtung wechseln.

Bezüglich Tierbeständen im Kanton Luzern heisse dies, dass diese nicht weiter wachsen dürften. Und Tiere sollten möglichst umweltfreundlich und emissionsarm gehalten werden. Kreislaufdenken dürfe sich nicht nur auf den Betrieb beziehen, sondern könne durchaus auch die Zusammenarbeit mit Nachbarn umfassen, so bei den Nährstoffflüssen. Für eine Umkehr plädierte Hess auch bei der administrativen Belastung und dem Kontrollaufwand in der Landwirtschaft. Hier verspricht er sich Möglichkeiten dank der Digitalisierung.