Das Bauen ausserhalb von Bauzonen ist an strenge Regelungen geknüpft. In der Regel dürfen dort nur Bauten im Zusammenhang mit einer Landwirtschaftlichen Nutzung erstellt, umgebaut oder saniert werden. Das Raumplanungsgesetz selbst gibt es erst seit 1979. Seit 1975 wurde dieses immer wieder angepasst und erweitert, so dass es selbst für Fachmänner und -frauen schwierig geworden ist, den Überblick zu haben über die…

Möchten Sie diesen Artikel lesen?

Lesedauer: 3 Minuten

Diesen Artikel für Fr. 1.50 kaufen.

Artikel kaufen

Ein Abo der BauernZeitung kaufen.

Zum Aboshop

Haben Sie bereits ein Konto?
Hier einloggen.