Seit dem 1. Mai 2019 dürfen in der Schweiz nur noch Anhängefahrzeuge und Traktoren mit einem Zweileiter-Bremssystem in Verkehr gebracht werden. Dabei gibt es zwei Varianten, nämlich Luftdruck (pneumatisch) und Öldruck (hydraulisch). Vieles konnte man bereits vor der Einführung dieses Gesetzes darüber lesen. Ohne Übergangsfrist Wir sprechen über die EU-Verordnung Nr. 167 /2013 und die delegierte Verordnung (EU) 2015…

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