Die beiden Luzerner Initiativen für mehr Kulturlandschutz dürften es im Luzerner Kantonsrat schwer haben. Diesen Eindruck vermittelte am Dienstag die erste Lesung im Rat. Dieser schlug sich auf die Seite der Regierung, welche sowohl die Verfassungs- wie die Gesetzesinitiative zur Ablehnung empfiehlt. Definitiv entscheiden wird der Kantonsrat über die beiden Initiativen aber erst bei der zweiten Beratung.

Kartierung aller FFF

Aber auch der von der Regierung vorgeschlagene Gegenvorschlag hatte einen schweren Stand. Dank einer Gegnerallianz von SVP und SP sowie einigen Grünen wurde dieser nur mit 61:51 Stimmen knapp angenommen.

Auch der Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband (LBV) befürwortete den Gegenvorschlag. In diesem wird nun eine Änderung des Planungs- und Baugesetzes vorgeschlagen. Die Anliegen der Initianten würden damit aufgenommen, der raumplanerische Spielraum aber nicht zu stark eingeschränkt, betont die Regierung.

Mit dem Gegenvorschlag ­beschlossen wurden vom Kantonsrat einige schon von der vorberatenden Kommission vorgeschlagene Anpassungen. So, dass die flächendeckende Kartierung von Fruchtfolgeflächen (FFF) innert zehn Jahren zu e­rfol-gen hat, was auch die Initianten wollen. Für eine noch raschere Kartierung würden die personellen Ressourcen fehlen.

Neben dem Bundesrecht soll nun auch im kantonalen Recht die ­Erhaltung der vorgegebenen Fruchtfolgeflächen ausdrücklich genannt werden.

Kompensation von FFF

Und es soll auch möglich sein, unter strengen Auflagen, dass bei Inanspruchnahme von FFF diese durch die Verbesserung von degradierten Böden kompensiert werden können. Konkret heisst dies, dass Bodenmaterial von beanspruchten Fruchtfolgeflächen wieder anderswo dafür verwendet werden kann. Dazu soll der Kanton Bestimmungen beim Baubewilligungsverfahren erlassen.

Und zudem soll verwaltungsintern geregelt werden, wer für die Umsetzung der Vorgaben zur Biodiversität und zur Eingliederung von Bauten und Anlagen in das Landschaftsbild zuständig ist.

Grundanliegen berechtigt

Sowohl Regierung wie Kantonsrat, und übrigens auch der LBV, äusserten durchaus Verständnis für das Grundanliegen der Initianten für einen bessern Schutz des Kulturlandes.

Dies einerseits mit einer ausformulierten Verfassungsinitiative zu verankern, widerspreche aber dem Modell der Kantonsverfassung, befand der Rat. Und auch die Gesetzesinitiative berücksichtige die 2014 erfolgten Anpassungen im Raumplanungsrecht nicht. Seither werde nämlich eine strengere Umsetzung praktiziert. Die Formulierungen in den Initiativen würden eine Weiterentwicklung der Gemeinden und des Kantons behindern.

Auch der LBV bemängelte die Initiativen, welche selbst die Entwicklung von bäuerlichen Betrieben zu stark einschränken würde. Dies weil auch das Bauen ausserhalb der Bauzonen stärker beschränkt werden soll. Die bestehenden Gesetze würden genügen, um einen entsprechenden Schutz des Kulturlandes zu gewährleisten, wenn diese entsprechend vollzogen würden.