Der Vorstand des Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverbands (LBV) hat an der letzten Sitzung die Parole zu den Luzerner Kulturland-Initiativen und zum Gegenvorschlag des Kantonsrates gefasst. Darüber wird zwar erst am 27. September dieses Jahres abgestimmt, wie kürzlich vom Regierungsrat entschieden wurde. Anfang ­Februar teilte das Initiativkomitee mit, dass es die beiden Ini­tiativen nicht zurückziehen werde.

Klare Nein-Parolen

Schon bei der Einreichung vor zwei Jahren wie auch bei der Beratung der Initiativen im Kantonsrat letzten Herbst bekundete der LBV grundsätzlich Mühe mit diesen Initiativen. Die Grundanliegen für mehr Kulturlandschutz sind zwar bäuerlicherseits unbestritten, die absoluten Formulierungen würden aber über das Ziel hinausschiessen. Zudem seien viele Anliegen der Initianten mit dem neuen Raumplanungsgesetz erfüllt. An der kritischen Haltung hat sich seither nichts geändert. So wurden sowohl die Verfassungs- wie auch die Gesetzesinitiative schon vom Landwirtschaftsrat des LBV in einer Konsultativ­abstimmung Anfang Februar einstimmig abgelehnt. Zustimmung fand jedoch der Gegenvorschlag des Kantonsrates. Nun hat auch der Vorstand des LBV an der Sitzung vom 19. Februar einstimmig die Nein-Parole zu den beiden Luzerner Kulturland-Initiativen gefasst.

Zustimmung für den Gegenvorschlag

Deutliche Zustimmung, bei einer Enthaltung, gab es für den Gegenvorschlag. Dies zeige, dass es auch dazu bäuerlicherseits Vorbehalte gebe, ob es überhaupt einen Gegenvorschlag brauche, meinte Präsident Kobi Lütolf. «Es wäre aber politisch unverständlich, wenn der Bauernverband sogar gegen den Gegenvorschlag wäre.» Dieser beinhalte doch einige positive Aspekte und konkretisiere die heutige Gesetzgebung für den Kulturlandschutz, gehe aber weniger weit als die Initiativen. So werde die Entwicklung der Bauernbetriebe nicht unnötig eingeschränkt. So sollen Fruchtfolgeflächen innert zehn Jahren kartiert sein. Die Initianten wollten dies schon innert fünf Jahren durchsetzen.

«Der Gegenvorschlag setzt auf moderate Formulierungen.»

Kobi Lütolf, Präsident Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband

 

Keine neue Kommission

Werden Fruchtfolgeflächen gleichwohl benötigt, so könnten diese auch durch Verbesserung degradierter Böden kompensiert werden, was die Initianten nicht zulassen wollen. Dass sich Bauten und Anlagen gut in das Landschaftsbild eingliedern, ist auch dem Kantonsrat ein Anliegen. Explizite Gestaltungsvorschriften und das Einsetzen einer neuen Kommission für den Schutz des Lebensraumes, wie das die Initianten wollen, werden aber abgelehnt.