Mit 17 zu 7 Stimmen verabschiedete die Urek-N ihre Vorlage, wie die Parlamentsdienste mitteilen. Sie will in einem Rahmengesetz eine möglichst griffige Klimazielsetzung rechtlich verankern. Die Vorlage ist der im Herbst angekündigte indirekte Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative.

Absenkpfad vorgeben

Das Gesetzesprojekt enthält konkrete Zwischenziele und sektorielle Richtwerte. Gebäude und Verkehr sollen bis 2050 kein CO2 mehr ausstossen. Die Industrie soll ihren Treibhausgas-Ausstoss um 90 Prozent senken. Die Kommission will einen Absenkpfad vorgeben.

Bis 2040 sollen die Emissionen der Schweiz gegenüber 1990 um 75 Prozent zurückgehen. Die Urek-N will Treibhausgas-Emissionen so weit wie möglich vermindern. Wo das nicht geht, sollen die Emissionen in Form von negativen Emissionen der Atmosphäre entzogen werden. Investitionen in Klimaneutralität will die Kommission unterstützen. Langfristige Investitionen von Unternehmen – etwa neuartige Prozesse und Technologien – will die Urek-N über sechs Jahre hinweg mit bis zu 1,2 Milliarden Franken fördern.

Sonderprogramm fürs Heizen

Ein Sonderprogramm will die Kommission fürs Heizen: Der Bund soll den Ersatz von Heizungen mit fossilen Brennstoffen und ineffizienten Elektroheizungen direkt fördern und Bürgschaften gewähren für energetische Haussanierungen. Dafür sollen zehn Jahre lang jährlich bis 200 Millionen Franken eingesetzt werden. Das reduziere die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen aus dem Ausland.

In die Pflicht nehmen will die Urek-N auch Bund, Kantone und Gemeinden. Sie sollen beim Marsch Richtung Klimaneutralität vorangehen. Den Bund und dessen zentrale Verwaltung sollen bereits bis 2040 klimaneutral sein. Kantonale Verwaltungen und bundesnahe Unternehmen sollen das Netto-Null-Ziel bis 2040 anstreben.

Mit den detaillierten Zielen will die Kommissionsmehrheit die Grundlage schaffen, um kurzfristige Massnahmen zum Schutz des Klimas zu schaffen, namentlich im CO2-Gesetz. Diese Massnahmen will die Urek-N sozialverträglich gestalten. Berg- und Randregionen sollen, wo nötig, beim Erreichen der Ziele unterstützt werden.

Minderheit nicht einverstanden

Eine Minderheit der Urek-N stellt sich gegen die Pläne. In ihren Augen seien die Ziele und Massnahmen unverhältnismässig und finanzpolitisch nicht tragbar, schrieben die Parlamentsdienste.

Auch zahlreiche Details sind umstritten. Minderheiten in der Urek-N wollten unter anderem keine Richtwerte für Sektoren festlegen oder lehnen die von der Mehrheit gewünschte klimaverträgliche Ausrichtung von Finanzflüssen ab. Zudem gab es Stimmen für eine Abschwächung der Zwischenziele und gegen das Sonderprogramm für den Heizungsersatz.

Andere Minderheiten forderten mehr Tempo und Klimaneutralität bis 2040. Weiter gab es Anträge für zusätzliche oder verbindlichere Klimaschutzmassnahmen bei Gebäuden, Verkehr und Finanzsektor. Geplant ist, dass der Nationalrat den indirekten Gegenvorschlag im Sommer berät.

«Für ein gesundes Klima braucht es mehr», kommentierte das Initiativkomitee den Vorschlag der Urek-N. Netto-Null-Ziel, Absenkpfad für Treibhausgase und Massnahmen stimmten zwar zuversichtlich, doch müssten die Anstrengungen vervielfacht werden, um die Klimakrise zu bewältigen. Die aufgeführten Zwischenziele seien «das absolute Minimum».

Der Nationalrat lehnt Initiative ab

Die Volksinitiative «Für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative)» verlangt eine klimaneutrale Schweiz ab 2050. Ab 2050 sollen auch keine fossilen Brenn- und Treibstoffe wie Öl, Gas, Benzin, Diesel und Kohle mehr in Verkehr gebracht werden dürfen. Ausnahmen soll es nur geben, wenn keine andere technische Variante zur Verfügung steht.

Der Nationalrat empfiehlt ein Nein zum Volksbegehren. Grüne, SP und GLP stellten sich hinter die Initiative. Die Mehrheit – Mitte, FDP, aber ebenso SP und GLP – unterstützte den weniger scharfen direkten Gegenvorschlag des Bundesrates. Dieser will das Netto-Null-Ziel 2050 ebenfalls in die Verfassung schreiben, aber ohne Verbote.

Der Ständerat behandelte die Initiative und den Gegenvorschlag noch nicht. Er will sich die beiden Geschäfte erst vornehmen, wenn der Nationalrat den indirekten Gegenvorschlag behandelt hat.