Ein Grossteil der Diskussion in der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) drehte sich um die Frage, ob der von der Ständerats-Kommission vorgesehene Absenkpfad Pestizide ein griffiges Instrument gegen die beiden anstehenden Pflanzenschutz-Initiativen sei, oder ob dazu Teile der Agrarpolitik 2022+ (der Absenkpfad Nährstoffe) hinzugefügt werden sollten. So wird es in einer Mitteilung der Parlamentsdienste beschrieben. 

Nur eine kleine Ergänzung

Am Ende beschloss die WAK-N den Absenkpfad Pestizide nur mit dem Artikel 6a des Landwirtschaftsgesetzes zu ergänzen, wonach importierte Kunstdünger möglichst durch einheimische Hofdünger zu ersetzen seien. Die Aufnahme der Artikel  70a (Auflagen zum ökologischen Leistungsnachweis) und 164a (Offenlegungspflicht für Nährstofflieferungen) wurde abgelehnt.

Der Aufwand wäre zu gross

In der WAK-N war man mehrheitlich der Meinung, die ursprüngliche Fassung des Absenkpfads würde bereits viel bringen. Es sei daher nicht nötig, Teile der AP 22+ vorzeitig umzusetzen. Der administrative Aufwand für weitergehende Massnahmen wäre sehr gross, deshalb brauche es eine bessere Übersicht über deren Folgen, bevor man solche beschliesse. Nur eine Minderheit fand die Vorlage insgesamt zahnlos und für den Kampf gegen die Pflanzenschutz-Initiatven ungenügend. 

SBV: Die dringlichsten Themen aufgenommen

Der Schweizer Bauernverband begrüsst in einer Mitteilung den Entscheid der WAK-N. Der Absenkfpad Pestizide sei eine glaubwürdige Antwort auf die Pflanzenschutz-Initiativen und nehme die agrarpolitischen Themen auf. Damit wird aus Sicht des SBV Spielraum für die Sistierung der AP 22+ geschaffen, da weniger Druck für eine rasche Beratung derselben entstehe. Man hoffe, dass das nationalrätliche Plenum den Vorschlägen der Kommission folgt. 

Umweltverbände: Das Ergebnis ist inakzeptabel 

In einer gemeinsamen Medienmitteilung üben der WWF, Pro Natura, Bird Life und Greenpeace harsche Kritik an den Beschlüssen der WAK-N. Das Ergebnis sei inakzeptabel und der Absenkpfad Pestizide werde «niemals» ausreichen. Ohne eine Verbesserung des Vorsorgeprinzips in diesem Bereich werde man eine weitere «katastrophale Situation» wie im Fall von Chlorothalonil nicht vermeiden können. Angesichts der massiven Überschüsse an Phosphor und Stickstoff ist es für die Umweltverbände unverständlich, dass die nationalrätliche Kommission sich gegen den vom Ständerat vorgeschlagenen Absenkpfad Nährstoffe entschieden hat. 

 

Im Detail

Die WAK-N hat Folgendes beschlossen:

  • Bei Artikel 6a des Landwirtschaftsgesetzes lehnt sie es  ab, für die Nährstoffverluste bezifferte Ziele in die Vorlage aufzunehmen.
  • Weiter will sie für die Branchen- und Produzentenorganisationen keine Pflicht, sondern nur die Möglichkeit zur Ergreifung von Massnahmen und zur Berichterstattung, und sie verzichtet auch darauf, den Bundesrat zur Ergreifung von Massnahmen zu verpflichten.
  • Ebenso lehnt sie es ab, auf Mineraldünger und Futtermittelimporten die Einführung von Lenkungsabgaben zu ermöglichen.
  • Weiter scheiterten die beantragte Anpassung des ökologischen Leistungsnachweises (Art. 70a LwG) sowie die Verankerung einer Offenlegungspflicht für Nährstofflieferungen (Art. 164a LwG) 
  • Im Gewässerschutzgesetz soll der Grenzwert nur für relevante Abbauprodukte und nicht generell eingehalten werden müssen.
  • Zu guter Letzt wurden auch ein Antrag auf Bezeichnung der Zuströmbereiche für Grundwasserfassungen im öffentlichen Interesse sowie eine damit zusammenhängende Finanzierungsregelung abgelehnt.

Zu all diesen Entscheiden liegen Minderheitsanträge vor. Der Nationalrat wird das Geschäft in der Wintersession beraten.