Die Schweiz soll ihren Klimazielen ohne Unterbruch nachkommen und ihre Treibhausgasemissionen im Jahr 2021 um weitere 1,5 Prozent gegenüber 1990 senken, schreibt das Uvek in einer Mitteilung.
Verlängerung per Teilrevision
Da die Totalrevision des CO2-Gesetzes für die Zeit nach 2020 im Parlament noch nicht fertig beraten sei, sollen zentrale bis Ende 2020 befristete Instrumente des Klimaschutzes mittels Teilrevision des CO2-Gesetzes bis Ende 2021 verlängert werden. Ein Beispiel für ein solches Instrument ist die Befreiung von der CO2-Abgabe für Betreiber emissionsintensiver Anlagen.
Die Vernehmlassung beginnt
Das Parlament hatte die Teilrevision, die auf die parlamentarische Initiative von FDP-Ständerat Thierry Burkart zur Verlängerung der befristeten Steuererleichterungen für Erdgas, Flüssiggas und biogene Treibstoffe zurückgeht, bereits am 20. Dezember 2019 beschlossen. Jetzt geht die Teilrevision in die Vernehmlassung.
Coronavirus: Sonderkontingente für Photovoltaik
20.04.2020
Insgesamt will der Bund Fördermittel im Umfang von 46 Millionen aus dem Netzzuschlagfonds bereitstellen. Ausserdem werden die Beiträge aktuell einen Monat schneller ausbezahlt.
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Dank guter Liquidität sei diese Sondermassnahme aus dem Netzzuschlagsfonds möglich, heisst es ein einer Medienmitteilung des Bundesrats. Mit den 46 Millionen Franken wolle man den Zubau der Photovoltaik ab Sommer 2020 stabilisieren und ab 2021 weiter beschleunigen.
Sowohl neue Projekte als auch das einheimische Planungs- und Installations-Gewerbe könnten profitieren.
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