Die Schweiz soll ihren Klimazielen ohne Unterbruch nachkommen und ihre Treibhausgasemissionen im Jahr 2021 um weitere 1,5 Prozent gegenüber 1990 senken, schreibt das Uvek in einer Mitteilung.

Verlängerung per Teilrevision

Da die Totalrevision des CO2-Gesetzes für die Zeit nach 2020 im Parlament noch nicht fertig beraten sei, sollen zentrale bis Ende 2020 befristete Instrumente des Klimaschutzes mittels Teilrevision des CO2-Gesetzes bis Ende 2021 verlängert werden. Ein Beispiel für ein solches Instrument ist die Befreiung von der CO2-Abgabe für Betreiber emissionsintensiver Anlagen.

Die Vernehmlassung beginnt

Das Parlament hatte die Teilrevision, die auf die parlamentarische Initiative von FDP-Ständerat Thierry Burkart zur Verlängerung der befristeten Steuererleichterungen für Erdgas, Flüssiggas und biogene Treibstoffe zurückgeht, bereits am 20. Dezember 2019 beschlossen. Jetzt geht die Teilrevision in die Vernehmlassung.