Sämtliche Ziegen und Schafe müssen mit Ohrmarken versehen und in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) registriert werden. Diese Neuerung hat für Unruhe unter den Tierhaltenden gesorgt. Es ging sogar das Gerücht um, dass das Eindrücken der neuen Ohrenmarken zu einer Infektion führe und die Tiere an Wundstarrkrampf sterben würden.

Nur ein, zwei Einzelfälle

Der Veterinärdienst der Urkantone (VDU) meldet nun, dass intensive Abklärungen gemacht wurden, in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) und der Betreiberin der TVD. Mit dem Resultat, dass sich diese Vorwürfe nicht bestätigt hätten. Es gebe lediglich ein, zwei Einzelfälle ausserhalb der Region der Urkantone.

Eingriff sorgfältig ausführen

«Trotzdem muss das Anbringen der Ohrmarken mit der nötigen Sorgfalt geschehen», schreibt der VDU in einer Medienmitteilung. «Es ist ein kleiner chirurgischer Eingriff, der Komplikationen wie Wundinfektion oder sogar Starrkrampf zur Folge haben könnte. Eine sofortige Wundreinigung und Wunddesinfektion im Anfangsstadium einer Infektion entschärfen die Situation schnell», heisst es weiter.

Übergangsfristen

Das BLV hat nach Rücksprache mit den Kantonstierärzten und der Branche einige Übergangsfristen beschlossen. Ziegen, die vor dem 1. Januar 2020 geboren wurden, müssen erst ab dem 1. Januar 2023 mit einer zweiten Ohrmarke nachmarkiert werden. Gitzi, die innerhalb der ersten 120 Lebenstage vom Heimbetrieb in die Schlachtung geliefert werden, müssen mit lediglich einer Ohrmarke gekennzeichnet werden. Schafe, geboren vor dem 1. Januar 2020, müssen mit einer elektronischen Ohrmarke nachmarkiert werden, sobald sie den Betrieb verlassen. Eine Gebühr von fünf Franken für fehlerhafte Tiergeschichten wird erst ab dem 1. Januar 2021 fällig.