Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) will im Rahmen des Agrarpakets 2017 die Anforderungen an den Erhalt von Investitionshilfen verschärfen. Starthilfedarlehen sollen künftig nur noch Personen gewährt werden, die nebst dem Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis auch eine Betriebsleiterschule absolviert haben oder nachweisen können, einen Betrieb während mindestens 3 Jahren erfolgreich geführt zu haben. Der Bund will mit dieser Änderung die Wirtschaftlichkeit der Betriebe stärken. Der Vorschlag befindet sich noch bis am 12. Mai 2017 in der Vernehmlassung.

Die Kleinbauern-Vereinigung befürchtet, dass durch die geplante Änderung viele Quereinsteiger von Unterstützungsgeldern ausgeschlossen werden. Innovative und tragbare Projekte müssten unabhängig von der Ausbildung der Betriebsleiter gefördert werden. Mit der geplanten Änderung würde sich die Schweizer Landwirtschaft die Chance hin zu mehr Vielfalt verbauen, heisst es weiter. Die Kleinbauern-Vereinigung fordert ein durchlässigeres Bildungssystem sowie mehr Unterstützung für zukunftsfähige Projekte. Diese sollen nicht nur anhand von Wirtschaftlichkeit und der Betriebsgrösse beurteilt werden, sondern ebenso anhand ökologischer, sozialer und tierwohlfördernder Kriterien.

lid