2009 hatte der Saatguthersteller Monsato die Zulassung einer genetisch veränderten Sojabohne beantragt. Nachdem die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) keine Einwände hatte, erteilte die EU-Kommission im Jahr 2012 die Genehmigung, wie aiz.info schreibt. Drei deutsche Nichtregierungsorganisationen (NGO) beantragten daraufhin, diese Entscheidung noch einmal zu überprüfen. Ihrer Ansicht nach wurden die Risiken der Gen-Sojabohne nicht ausreichend untersucht. 2013 lehnte die Europäische Kommission eine erneute Prüfung ab.

Gerichtshof bestätigt Beschluss

Die Gentechnik-Kritiker zogen deshalb vor das EU-Gericht, um die Ablehnung ihres Antrages für nichtig erklären zu lassen. Das Gericht wies diese Klage im Dezember 2016 ab. Die Organisationen zogen deshalb vor den EuGH, der aber nun den Beschluss der EU-Kommission bestätigte und die Klage ebenfalls abwies.

Die klagenden Organisationen kritisierten nach dem EuGH-Urteil die bisherige Zulassungspraxis in der Europäischen Union, wie aiz.info schreibt.