Er hat am Donnerstag eine Motion seiner Wirtschaftskommission WAK mit diesem Anliegen mit 117 zu 38 Stimmen bei 13 Enthaltungen angenommen. Die WAK verlangt, dass die Verkäsungszulage nach dem Fettgehalt abgestuft wird. Zudem sollen jenen Verarbeitern die Verkäsungszulage verweigert werden, die die Mindestpreise für Milch unterschreiten.

Verkäsungszulage setzt falsche Anreize

Heute habe die Verkäsungszulage unerwünschte Nebenwirkungen, sagte Kommissionssprecher Marcel Dettling (SVP/SZ). Sie setze falsche Anreize zur Produktion von Käse mit tiefem Fettgehalt. Verkäsungszulage kann beansprucht werden für Käse mit einem Fettgehalt von mindestens 150 Gramm pro Kilogramm in der Trockenmasse.

Diese Untergrenze sei zwar wichtig, aber nicht ausreichend, sagte Dettling. Es werde noch immer zu viel tiefpreisiger Käse produziert. Dieser werde oft exportiert und bringe das Preisgefüge im Exportmarkt für Schweizer Käse durcheinander.

Jedem Käse seine Zulage

Der Bundesrat lehnte die Abstufung nach Fettgehalt ab. Für jeden Käse müsste die Zulage einzeln festgelegt werden, sagte Landwirtschaftsminister Guy Parmelin. Das würde zu einem hohen Administrations- und Kontrollaufwand führen. Parmelin erinnerte auch daran, dass es für eine Verweigerung der Auszahlung bei Unterschreitung minimaler Produzentenpreise keine rechtliche Grundlage gebe.

Der Bundesrat plant, einige Fehlanreize mit der Agrarpolitik ab 2022 zu eliminieren. Die Motion geht nun an den Ständerat.

sda