Aufgrund der verschärften Massnahmen bezüglich des Coronavirus fanden die Lohnverhandlungen am Montag per Videokonferenz statt. Die Abla forderte im Vorfeld deutliche Lohnerhöhungen (wir berichteten). Laut Medienmitteilung der Arbeitsgemeinschaft Berufsverbände Landwirtschaftlicher Angestellter (Abla) entschieden die Vertreter der Arbeitgeber jedoch, dass die Mindestlöhne nicht erhöht werden sollten. Die Abla betont, dass die Vertreter der Arbeitnehmer klar in der Minderheit waren und die Lohnverhandlungen dadurch von den Vertretern der Arbeitgeber, wie den Kantonalen Bauernverbänden oder dem Schweizerischen Obstverband, dominiert wurden.

Das Coronavirus ist Schuld

Als Grund für die Nichterhöhung der Mindestlöhne seien zwei Gründe angegeben worden. Zum einen sei dies die unsichere wirtschaftliche Lage, die aufgrund des Coronavirus herrsche. Zum anderen sei eine Erhöhung der Mindestlöhne kontraproduktiv für die Umsetzung der neuen Normalarbeitsverträge, schreibt die Abla.

Neuer NAV nur in St. Gallen

Während jedoch in den Kantonen Baselland und Baselstadt der neue NAV bereits seit diesem Jahr gelte, sei der Kanton St. Gallen der einzige Kanton, der diesen ab dem 01. Januar 2021 umsetzen wird. In den restlichen Kantonen werde entweder erst über einen neuen NAV diskutiert, oder er werde ganzheitlich abgelehnt. «Was nun also genau an einer Mindestlohnerhöhung kontraproduktiv wäre, lässt sich aus dieser Begründung nicht erschliessen», schreibt die Abla. Grundsätzlich sei die Westschweiz der Deutschschweiz bezüglich Senkung der Arbeitszeit weit voraus, betont die Abla in der Mitteilung.

Ernte ohne ausländische Helfer ist unmöglich

Angesichts der Coronakrise und der deswegen ausgefallenen ausländischen Erntehelfer sei die Schweizer Landwirtschaft mit einem blauen Auge davongekommen. Ohne die ausländischen Helfer sei die Ernte in der Schweiz jedoch schlichtweg nicht möglich, denn kaum ein Schweizer würde für einen Mindestlohn von CHF 3'300.- eine solch anstrengende Arbeit verrichten, so die Abla.