Das neue Gesetz will einen gesellschaftlich verträglichen Umgang mit den Vierbeinern und eine Haltung im Einklang mit der landwirtschaftlichen Nutzung sowie dem Natur- und Artenschutz. Im Mittelpunkt steht Eigenverantwortung der Hundehalter. Sie müssten ihre Hunde unter Kontrolle führen und jederzeit herbeirufen können. Ob sie ihren Hund anleinen wollen, liege in ihrer Verantwortung. Wer allerdings die Aufsichtspflicht verletze, oder Hundekot liegen lasse, könne künftig mit einer Busse von 100 Franken bestraft werden.

Bisher gab es im Kanton Zug kein Gesetz, sondern voneinander abweichende kommunale Regelungen. Mit dem kantonalen Hundegesetz werden im ganzen Kantonsgebiet die gleichen Voraussetzungen geschaffen.

Der Gesetzesvorschlag geht nach der Vernehmlassung in überarbeiteter Form an den Kantonsrat zur Beratung.

js