Mit 15 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates der Gesetzesrevision zugestimmt (18.095). Der Entwurf des Bundesrates setzt zwei gleichlautende Motionen um (17.3843 und 17.3855), die vom Parlament ohne Gegenstimme angenommen wurden.

Sie forderten die rechtlichen Rahmenbedingungen, damit rasch eine der europäischen Holzhandelsverordnung EUTR möglichst identische Regelung geschaffen wird, die den Import von Holz aus illegalem Holzschlag verbietet.

Der Beschluss der Kommission geht nun sogar über den vom Bundesrat vorgeschlagenen Entwurf hinaus: mit 16 zu 9 Stimmen fügt sie eine Bestimmung ein, die die Händler verpflichtet, die Konsumenten über die Holzart und Herkunft des Holzes zu informieren. Damit soll die bereits bestehende Deklarationspflicht weitergeführt werden.

Ausserdem hat die Kommission mit 12 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung beschlossen, den Bundesrat zu ermächtigen Anforderungen an das Inverkehrbringen von weiteren Rohstoffen oder Produkten zur stellen oder das Inverkehrbringen zu verbieten, falls deren Anbau, Abbau oder die Herstellung die Umwelt erheblich belastet oder die nachhaltige Nutzung der natürlichen Rohstoffe erheblich gefährdet.

Die Kommission hat diese Bestimmung im Zusammenhang mit Beratungen zur Problematik von Palmöl eingeführt. Eine Minderheit beantragt, auf diese Bestimmung zu verzichten.