Kürzlich verbreitete sich die Meldung eines atypischen BSE-Falls in Einsiedeln SZ. Anreas Ewy, Kantonstierarzt der Urkantone erklärt in einer Medienmitteilung, was vorgefallen ist.

Festgestellt bei Routineuntersuchung

Gemäss Ewy wurde die Krankheit der dreizehnjährigen Kuh bei einer Routineuntersuchung anlässlich ihrer Notschlachtung festgestellt. Solche Untersuchungen gebe es immer bei notgeschlachteten oder kranken Tieren sowie bei Kadavern älter als 48 Monate. 

Da die betroffene Kuh keine typischen BSE-Symptome (z. B. erhöhte Schreckhaftigkeit, Angst, Aggressivität oder Zähneknirschen) zeigte. hatte der Amtstierarzt der Fleischkontrolle die Schlachtung erlaubt.

Nicht-infektiöser Erreger der BSE

Bei der Untersuchung im Labor habe man atypische BSE festgestellt, die von einem nicht-infektiösen Erreger verursacht wird. Diese Form kommt laut Ewy äusserst selten vor und entsteht durch eine spontane Genmutation bei älteren Rindern. 

Im Gegensatz zur typischen BSE wird die atypische Form nicht durch die Verfütterung von infektiösen tierischen Produkten übertragen.

Keine Massnahmen auf dem Betrieb nötig

Obwohl vom Schlachttierkörper keine Infektionsgefahr ausging, wurde er beschlagnahmt und vernichtet. Weitere Massnahmen auf dem Betrieb seien in Absprache mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen nicht nötig.

 

Zu keiner Zeit Risiko für Menschen

Gemäss dem Kantonstierarzt hat zu keiner Zeit ein Risiko für den Menschen bestanden. Dies dank den Massnahmen zur Bekämpfung der typischen BSE über das Tiermehlfütterungsverbot, die Entsorgung von Risikomaterial im Schlachthof und der Vernichtung der Schlachtkörper positiv getesteter Rinder.