Grundeigentümer können im Kampf gegen invasive gebietsfremde Organismen zu einer Bekämpfungspflicht oder Unterhaltungspflicht verpflichtet werden. Das sieht die Revision des eidgenössischen Umweltschutzgesetzes vor, das sich gegenwärtig in Vernehmlassung befindet. Ob diese Revision mit der vorgesehenen Bekämpfungspflicht auch die Kantonsflächen betrifft? – das wollten drei bäuerliche Kantonsräte in einer Anfrage an…

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