Die Ergebnisse der Kontrollen von 209 Produkten in den Regalen von 14 Verkaufsstellen im Kanton Jura seien «bei weitem nicht zufriedenstellend», schreibt der Kanton in einer Mitteilung. Die Untersuchung des Umweltamts wurde vom 11. Februar bis am 6. März 2020 durchgeführt und umfasste phytosanitäre und biozide Produkte.

Verbotene Wirkstoffe und unvollständige Etiketten

Die Behörden fanden 41 nicht konforme Produkte in den Verkaufsregalen, was 20 Prozent der kontrollierten Ware entspricht. In 14 Prozent der Fälle handelte es sich um nicht mehr zugelassene Wirkstoffe, die man in der Folge aus den Regalen entfernte. Weiter wurden unvollständige Etiketten festgestellt, die nicht den geltenden Normen entsprechen.

Schlechte Beratung der Kundschaft

Die Ergebnisse zur Beratungsqualität waren kaum besser. So habe ein Verkaufsberater etwa ein verbotenes Herbizid zur Reinigung einer geteerten Fläche vorgeschlagen. Synthetische Herbizide dürfen aber per Gesetz nicht auf wasserabweisenden Oberflächen eingesetzt werden. 

Weiter habe es mehrere fehlerhafte Ratschläge zur Entsorgung von Produktrückständen gegeben. In einem Fall habe man empfohlen, die Reste im Waschbecken zu entsorgen – was streng verboten ist. 

Nun erwartet der Kanton Jura, dass die Detailhändler für eine bessere Information der Kundschaft sorgen werden. 

Vorschriften ändern sich rasch

Das Rechtsgebiet rund um den Pflanzenschutz sei komplex und ändere sich ständig, heisst es in der Mitteilung. Es bestehe offenbar das Risiko, ein nicht konformes Produkt zu kaufen oder zu verkaufen. Schliesslich hätten sich die Liste mit verbotenen Wirkstoffen und die Kennzeichnungsvorschriften in den letzten Jahren wegen neuer Daten und gesteigertem Bewusstsein für das Problem von Mikroverunreinigungen in der Umwelt rasch weiterentwickelt. 

Verkaufsverbot an Laien 

Die Kontrollen des Umweltbüros bekräftigen den Kanton darin, ein Verbot für den Verkauf synthetischer Pestizide an Laien zu unterstützen. Diese hätten keine Schulung im Umgang damit, und seien daher anders als Landwirtinnen und Landwirte nicht auf Vorschriften zu deren Anwendung sensibilisiert. Auch Anleitungen und Hinweise auf der Verpackung würden von Laien «eindeutig nicht ausreichend beachtet». 

Man erwarte eine Änderung der Bundespolitik in dieser Sache. Bis dahin ermuntert das Umweltamt dazu, im Garten und rund ums Haus auf Pflanzenschutzmittel zu verzichten.