Die Marktstände dürfen nur in Gemeinden geöffnet werden, in denen im Normalfall regelmässig Märkte durchgeführt werden, teilte das Kantonale Führungsorgan am Donnerstag mit.
Längere Öffnungszeiten sind möglich
Die Händlerinnen und Händler müssen dafür sorgen, dass in den Warteschlagen die Mindestabstände von zwei Metern eingehalten sowie die Hygienevorschriften beachtet werden. An welchen Tagen die Marktstände zugelassen werden, bestimmen die Gemeinden. Sie dürfen die Markttage respektive Öffnungszeiten ausdehnen, um den Zustrom von Kundinnen und Kunden zu reduzieren.
Freiburg interpretiert die Verordnung der Bundesrates
Der Bundesrat hat die klassischen Gemüsemärkte verboten. Gestattet sind nur das Aufstellen einzelner Marktstände in Ortschaften oder ein Lieferservice.
Die Freiburger Behörden stützen sich bei ihrem Öffnungsentscheid auf den erläuternden Bericht zur bundesrätlichen Verordnung. Darin wird unterschieden wird zwischen der Organisation von Märkten als Veranstaltungen und Ständen, an denen Nahrungsmittel verkauft werden.
Statt Wochenmärkten: Diese Alternativen gibt es
20.03.2020
Die Kleinbauern-Vereinigung, Landwirtschaft mit Zukunft und Bio Suisse machen Vorschläge für alternative Wege der Direktvermarktung.
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Um die Verbreitung des Coronavirus in der Schweiz zu verlangsamen, hat der Bundesrat Wochenmärkte verboten. Aktuell erlaubt sind nur einzelne Stände (mehr dazu im Artikel «Einzelstände sind erlaubt»). Nun sind Alternativen für Marktfahrer gefragt.
Vernetzen und informieren
In einer gemeinsamen Medienmitteilung zeigen Landwirtschaft mit Zukunft, Bio Suisse und die Kleinbauern-Vereinigung ...