Jeder Sektor müsse seinen Beitrag leisten zur Erreichung des für 2050 gesetzten Ziels von netto Null Treibhaus-Emissionen, heisst es in der Mitteilung von Ökostrom Schweiz an die Grossrätinnen und Grossräte des Kantons Bern. Biogas und Holzenergie seien das, was die Landwirtschaft an erneuerbaren Energien beisteuern könne. Daher unterstützt Ökostrom Schweiz die Motion des Berner Grossrats Samuel Krähenbühl (SVP)

Die kantonale Raumplanung bremst

Gemäss Ökostrom Schweiz haben die Kantone einen gewissen Spielraum beim Vollzug des Raumplanungsgesetzes. So könnten sie im Rahmen der Interessenabwägung die Energieproduktion höher gewichten und das Gesetz unterschiedlich streng auslegen. 

 

Das ist strenger im Kanton Bern

Einkommenskriterium: Das Einkommen aus der Biogasanlage darf nicht mehr als 50 Prozent betragen. Dadurch müssen Anlagen eigentlich immer gemeinschaftlich betrieben werden

Visuelle Unterordnung: Die Anlage darf gegenüber dem Standortbetrieb optisch nicht im Vordergrund stehen. Das soll den Bau schon öfter verunmöglicht oder durch zusätzliche Investitionen erschwert haben. 

 

Arbeitszeit für Energieproduktion kann an Landwirtschaftsbetrieb angerechnet werden

In den letzten Jahren sei der Begriff «landwirtschaftliche Tätigkeit» angepasst worden. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) habe festgestellt, dass das Bäuerinnen und Bauern einen Beitrag zur Produktion erneuerbarer Energie aus Hofdüngern leisten kann und soll. Somit ist die Energieproduktion als Umweltleistung anerkannt und die dafür aufgewendete Arbeitszeit kann an die Arbeitsleistung des Betriebs angerechnet werden (seit 2016 maximal 0,4 Standardarbeitskräfte). 

Einfachere Bewilligung gefordert

Konkret verlangt die Motion:

  • eine Lockerung der Berner Bewilligungspraxis für Biogasanlagen im Sinne des Raumplanungsgesetzes. 
  • Der Anteil des Einkommens aus der Energieproduktion soll kein Kriterium mehr sein, wenn mindestens die Hälfte der Biomass oder des Holzes für die Anlage aus der Landwirtschaft stammen. Dieser Punkt soll auch den engen Bezug zur Landwirtschaft sicherstellen.
  • Ist obiges Kriterium erfüllt, sollen die für Wärme- und Energieproduktion nötigen Infrastrukturanlagen (z. B. Leitungen) zonenkonform sein.  

Der Regierungsrat hat die Motion zur Ablehnung empfohlen.