Für Gesuche zur Wasserentnahme aus Oberflächengewässern ist die Abteilung Landschaft und Gewässer des Departements Bau, Verkehr und Umwelt zuständig. "Wir unterscheiden zwischen langfristigen und kurzfristigen Bewilligungen", erklärt Sabin Nater, Fachspezialistin Gewässerökologie. Letztere werden in Notfällen unbürokratisch innerhalb eines halben Tages erteilt. Sie sind kostenlos, gelten aber nur einmalig und für maximal zwei Wochen.

Bewilligungen sind kostenpflichtig

Die langfristigen Bewilligungen werden für fünf, zehn oder 15 Jahre ausgestellt und sind kostenpflichtig. Nebst einer einmaligen Verwaltungsgebühr von 250 Franken fällt eine jährliche Nutzungsgebühr an, entweder 50 Franken pro Sekundenliter Pumpenleistung oder 50 Rappen je Kubikmeter bei Entnahme mit dem Druckfass. Die Gesuche gehen bei internen Fachstellen und bei den Gemeinden in die Vernehmlassung. Für die Landwirtschaft sind rund 140 Bewilligungen am Laufen. "Voraussetzung dafür sind die Restwassermengen sowie weitere gesetzliche Vorgaben", erklärt Sabin Nater.

Wasserentnahme aus grossen Flüssen kein Problem

Im Trockensommer 2018 war die Erteilung von kurzfristigen Bewilligungen in Notfällen an mittelgrossen Bächen bis in den August hinein möglich, nachher bei den meisten Bächen nicht mehr. "Unproblematisch im Aargau sind seit Jahren Wasserentnahmen aus den grossen Flüssen Reuss, Limmat, Aare und Rhein sowie dem Hallwilersee."

Und wie sieht die Lage bei den Bächen aktuell im Vergleich zum Vorjahr aus? "2018 mussten wir bereits Anfang Juli mit den ersten Sistierungen von Wasserentnahmen beginnen und viele kurzfristige Bewilligungen erteilen. Dieses Jahr wurde es Mitte Juli erstmals kritisch", erklärt Sabin Nater.