Der Bezug des Jambon de la Borne und des Boutefas zum Freiburger und Waadtländer Terroir sei eng und beruhe auf der traditionellen Schweineproduktion, die durch das spezifische Futter im geografischen Gebiet gewährleistet werde, schreibt das BLW in einer Mitteilung. Die Rezepte und das handwerkliche Geschick zur Herstellung des Jambon de la Borne und des Boutefas seien über die Jahrhunderte in den Landfamilien und unter den Metzgermeistern und -lehrlingen weitergegeben worden, was die authentische Qualität der Produkte und deren Fortbestand gewährleistet habe. Die typischen und einzigartigen Wurstprodukte seien fest in der jahrhundertealten Tradition verankert und immer noch lebendig.

Mit der Eintragung als «Geschützte Ursprungsbezeichnungen» sollen der Ruf und die ausgezeichnete Qualität des Jambon de la Borne und des Boutefas nun vor Nachahmungen geschützt werden, heisst es weiter. Das BLW hat die Eintragungsgesuche entsprechend im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht. Die Einsprachefrist dauert drei Monate.