Jagdbanngebiete helfen, seltene und bedrohte Tiere sowie deren Lebenswelten zu schützen. Die Jagd ist dort verboten - es sei denn, sie sei für die Erhaltung der Artenvielfalt oder zur Verhütung übermässiger Wildschäden nötig. Dann soll jagdbares Wild abgeschossen werden dürfen.

Bejagung von Wölfen im Schutzgebiet umstritten

Dass auch die geschützten Steinböcke in den Schutzgebieten getötet werden dürfen, ist in den Räten unbestritten. Hingegen hatte der Nationalrat zunächst nicht zulassen wollen, dass auch Wölfe geschossen werden dürfen.

Der Ständerat dagegen wollte Wolf-Abschüsse in diesen Gebieten zulassen. In der dritten Beratungsrunde im Nationalrat wendete eine starke bürgerliche Minderheit nun das Blatt, und der Nationalrat schloss sich mit knappem Mehr, 92 zu 91 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dem Ständerat an.

Streifgebiete versus Schutzgebiete

Minderheitssprecher Franz Ruppen (SVP/VS), Vorstandsmitglied des Vereins "Lebensraum Wallis ohne Grossraubtiere", hatte vor dem Rückzug der Wölfe in die Wildtierschutzgebiete gewarnt. Dort könnten sich die Rudel - geschützt vor dem Abschuss - unkontrolliert vermehren.

Vertreterinnen und Vertreter der unterlegenen Mehrheit wiesen vergebens darauf hin, dass die Streifgebiete der Wölfe grösser seien als die Schutzgebiete. Wölfe könnten also reguliert werden, wenn sie die Jagdbanngebiete verliessen. In den Schutzgebieten dagegen solle der Schutz auch für sie gelten.

Mehrere Votanten verwiesen auf das angekündigte Referendum gegen das revidierte Jagdgesetz. Lade man die Vorlage zu stark auf, spiele man den Gegnerinnen und Gegnern in die Hände, mahnten sie.

Bei der Regulierung von geschützten Tierarten im Allgemeinen hält der Nationalrat am Zusatz fest, wonach die Erhaltung regional angemessener Wildbestände gewährleistet sein muss. Mit 99 zu 74 Stimmen folgte er einer Minderheit und beharrte auch auf dieser Differenz zum Ständerat.

Minderheitssprecher Ruppen verwies auf wachsende Populationen geschützter Tierarten, die den Beständen der Beutetiere stark zusetzten. Bund und Kantone müssten deshalb Massnahmen ergreifen können. Die unterlegene Mehrheit hielt diese Präzisierung für redundant.

Harmonsierung von Jagdprüfungen

Bei den Jagdprüfungen hingegen kommt der Nationalrat dem Ständerat einen Schritt entgegen. In der neuen Version werden die Jagdprüfungen harmonisiert, müssen von den Kantonen aber nicht gegenseitig anerkannt werden. Den entsprechenden Antrag der Umweltkommission hiess die grosse Kammer oppositionslos gut.

Ausgeräumt hat der Nationalrat auch die Differenz bei der Frage, wer mitreden darf bei den Kriterien für die Vergütung für Schäden durch geschützte Tierarten. Er wollte bisher festschreiben, dass nicht nur Kantone, sondern auch "betroffene Kreise" angehört werden.

Der Ständerat lehnte dies ab; der Nationalrat verzichtet nun ebenfalls auf die "betroffenen Kreise". Er tat dies mit 99 zu 86 Stimmen, gegen den Willen einer von Ruppen angeführten Minderheit.