Die Eltern haben ein Wohnrecht im Bauernhaus, nun sind sie im Altersheim. Das Vermögen ist aufgebraucht. Darf hier das Altersheim einen zwingen, die Wohnung zu vermieten, damit ein Zins reinkommt? Martin Goldenberger: Bei Wohnrecht: Nein. Wenn es gesundheitlich unmöglich wird in der Wohnung zu bleiben, erlischt das Wohnrecht. Die Wohnung bleibt leer, eine Vermietung ist im Gesetz und in der Praxis nicht vorgesehen.…

Möchten Sie diesen Artikel lesen?

Lesedauer: 3 Minuten

Diesen Artikel für Fr. 1.50 kaufen.

Artikel kaufen

Ein Abo der BauernZeitung kaufen.

Zum Aboshop

Haben Sie bereits ein Konto?
Hier einloggen.