Ein Landwirt betreibt in Schachen einem Ortsteil von Werthenstein LU einen Mastbetrieb mit 220 Schweinen. Noch. Denn in drei Monaten muss er den Betrieb schliessen. Dies hat das Bundesgericht kürzlich entschieden, wie die Luzerner Zeitung berichtet.

Stall steht seit Jahrzehnten Mitten im Dorf

Damit geht ein Streit zu Ende, welcher seit 2012 im Gange ist. Der Stall des Bauers steht schon Jahrzehnte Mitten im Dorf, umgeben von Wohnhäuser und Gewerbe. Es kam immer wieder zu Beschwerden wegen des Geruchs. 2012 reichte der Landwirt eine Baubewilligung ein, um den Stall zu verschieben. Ohne Erfolg - Die Begründung lautete, der Mindestabstand von, in diesem Falle, 75 Meter zur bewohnten Zone sei nicht gegeben. 

Der Fall kam nun vor Bundesgericht, welches den Entscheid der Gemeinde als rechtens ansah. Die Mindestabstände seien richtig berechnet und eine Ausnahmebewilligung sei nicht in Erwägung zu ziehen, da das private Interesse nicht dem öffentlichen Interesse überwiege, so die Tageszeitung. 

"Ein einschneidender und tragischer Entscheid"

Die Gemeinde habe auch versucht, bei der Suche nach alternativen Lösungen zu helfen, etwa dadurch, den Stall an einem anderen Ort neu aufzubauen. Doch es scheiterten alle Bemühungen. 

Nun muss der Bauer seinen Stall innert drei Monate still legen. Ansonsten droht ihm ein Vollstreckungsverfahren. Dazu kommen 8000.- Franken Gerichtskosten und 4000.- Franken für Auslagen für den privaten Beschwerdeführer. Für den Landwirt sei das Urteil nicht ganz überraschend gefallen, heisst es weiter. Jedoch sei es ein einschneidender und tragischer Entscheid.