Gemäss der Einfuhrverordnung können nach aktuellem Recht Importeure Kontingentsanteile, dies sie von anderen Importeuren erhalten haben, nicht weitergeben. Dies führt dazu, dass Importeure von Gemüse, Obst und weiteren Agrargütern die ihnen fehlenden Mengen zum Ausserkontin-gentsansatz importieren mussten. Dieser Umstand kostet den Markt und letztendlich auch die Konsumenten jährlich hunderttausende von Franken. Antr…

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