Die Wettbewerbskommission (Weko) schliesst mit der Bucher Landtechnik AG eine einvernehmliche Regelung ab und büsst sie mit rund 150 000 Franken. Das Unternehmen aus Niederweningen ZH habe mit seinen Händlern beim Vertrieb von Traktorersatzteilen so genannte «unzulässige absolute Gebietsschutzabreden getroffen» und damit Importe behindert, teilt die Weko am Mittwoch mit.

Bucher Landtechnik verpflichtete ihre Händler vertraglich dazu, sämtliche Ersatzteile für New-Holland-Traktoren bei ihr zu beziehen. Zusätzlich zu dieser Bezugspflicht bestand ein Anreizsystem, welches die Bezugsmenge von Ersatzteilen mit den Rabattkonditionen für Traktoren derselben Marke verknüpfte. Die Bezugspflicht und das Anreizsystem haben Verkäufe von ausländischen Lieferanten an Händler von Bucher Landtechnik vertraglich ausgeschlossen und damit den Wettbewerb behindert. Diese Verhaltensweisen von Juli 2016 bis April 2017 seien gemäss Kartellgesetz zu sanktionieren, schreibt die Weko.

Bucher Landtechnik kooperierte

Bucher Landtechnik hatte nach Eröffnung der Untersuchung mit der Weko eine einvernehmliche Regelung abgeschlossen. Das Unternehmen verpflichtet sich dazu, ihre Händler beim Vertrieb von Traktoren der Marke New Holland nicht mehr daran zu hindern, New Holland Ersatzteile bei einer Bezugsquelle ihrer freien Wahl zu beziehen. Das kooperative Verhalten des Unternehmens hatte eine Sanktionsminderung zur Folge. Der Entscheid der Weko kann an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.

Die Weko-Untersuchung wurde im März 2017 durch eine Anzeige der Bruno Lehmann AG aus Trub im Emmental ins Rollen gebracht (die BauernZeitung berichtete).