In der Debatte um die Motion des Solothurner Ständerats Roberto Zanetti, die einen Beitrag für horntragende Tiere in der Direktzahlungsverordnung verankern möchte, schimmert in der Argumentation des Bundesrats eine ablehnende Haltung gegenüber Anbindeställen durch. So schreibt der Bundesrat, die finanzielle Unterstützung behornter Tiere würde den Anreiz zum Wechsel auf die tierfreundlichere Laufstallhaltung schmälern. Angebunden gehalten bekämen Kühe nur ein Minimum an Bewegungsfreiheit. 

In einem offenen Brief an den Gesamtbundesrat verdeutlicht nun die IG Anbindestall, welche Argumente aus ihrer Sicht für diese Haltungsform sprechen.

Artgerecht und keine Massentierhaltung

Der Brief listet folgende Punkte auf:

  1. Praxis: Die Anbindehaltung sei in der Schweiz, namentlich im Berggebiet, eine weit verbreitete praxisbewährte und artgerechte Tierhaltung auf etwa 50 Prozent der Schweizer Betriebe.
  2. Gesetz: Die Würde des Tieres sei in Artikel 120 der Bundesverfassung verankert und laut Art. 3 des Tierschutzgesetzes seien alternativ zu Laufställen auch Anbindeställe zuzulassen.
  3. Tierwohl: Auch im Anbindestall sei das Tierwohl gewährleistet. Der Kuhkomfort setze sich aus den Aspekten Futter, Wasser, Licht, Luft, Ruhe, Ruhe und Raum zusammen, die auch im Anbindestall mit viel Weide während der Vegetationszeit bestens gewährt seien.
  4. Winter: Der Bewegungsdrang von Kühen sei je nach Jahreszeit unterschiedlich. Daher genüge 13-mal RAUS pro Monat im Winter.
  5. Bewegung: Das Grundbedürfnis einer Kuh nach freier Bewegung sei nicht mit dem von Pferden vergleichbar. Als Wiederkäuer habe die Kuh eine Fresszeit von bis zu 10 Stunden am Tag, sowie 8 Stunden Ruhezeit und etwa 6 Stunden Wiederkauzeit.
  6. Gesundheit: Die Tiergesundheit, insbesondere die Klauengesundheit, sei sehr gut im Anbindestall. Allfällige Erkrankungen könnten einfach und frühzeitig erkannt werden.
  7. Umwelt: Insgesamt sei der Anbindestall umweltfreundlicher als andere Haltungssysteme. Der Ammoniakausstoss des Anbindestalls liege rund 2,5-mal unter jenem eines Laufstalls.
  8. Vorurteil: Die Anbindehaltung sei keine Massentierhaltung.

Anbindeställe erhalten und weiterentwickeln

Vom Bundesrat fordert die IG Anbindestall Einsatz für den Erhalt und die Weiterentwicklung der traditionellen Anbindehaltung für Rindvieh. Diese müsse als tierfreundliche Haltungsform weiterhin anerkannt blieben und unterstützt werden.

Im Schlusssatz spielen die Autoren des offenen Briefs auf die Massentierhaltungs-Initiative bzw. den Gegenvorschlag des Bundesrats dazu an: Das weltweit einzigartig umgesetzte Tierwohl-Förderprogramm RAUS solle auch künftig über Anreize funktionieren – es dürfe keinesfalls obligatorisch werden. «Das Tierwohl ist durch Weiterentwicklung besser und gezielter zu Fördern als durch ein Obligatorium», schliesst die IG.