Bei den ÖLN-Grundkontrollen werden Betriebe seit diesem Jahr anhand einer neuen Kontrollliste auf Mängel und Risiken überprüft. Es wird mittels visueller Kontrolle geprüft, ob die Betriebe die wichtigsten Anforderungen des Gewässerschutzgesetzes (GSchG) erfüllen.

Auf dieser Kontrollliste stehen 13 Kontrollpunkte. Sechs davon betreffen den baulichen Gewässerschutz, fünf Pflanzenschutzmittel, Düngemittel und Treibstoffe und zwei die diffusen Einträge in Gewässer. Während in zahlreichen Kantonen schon in diesem Jahr Sanktionen verhängt werden, machen andere nur beratende Kontrollen.

Zurückhaltung und Augenmass gefordert

Die IG Anbindestall Schweiz fordert nun in einer Pressemitteilung die Kontrollstellen und Kontrolleure dazu auf, im Rahmen der Grundkontrollen Augenmass und Zurückhaltung zu wahren. Ähnlich wie beim Tierschutzgesetz werde die Umsetzung des Gewässerschutzgesetzes laut IG Anbindestall zu teuren und aufwendigen Massnahmen für die Bauern führen.

Konkret fordert die IG Anbindestall in der Pressemitteilung folgendes:

  • Nicht permanent zugängliche Laufhöfe sollen breitflächig über bewachsenen Boden entwässert werden können
  • Gülle- und Mistlager, sowie Plätze für den Umschlag von Gülle, Silage oder Co-Substrate sowie Waschplätze für Mistzetter, Güllefässer und Spritzgeräte seien objektiv und mit Vernunft zu beurteilen
  • Weideschäden sind unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und der Witterungsbedingungen zu betrachten. Leichte Trittschäden sollen bei nasser Witterung toleriert werden.