In den letzten Wochen waren viele Bauern mit der Dürrfutterernte beschäftigt. In der Hitze des Gefechts geht da schnell mal eine Maschine zu Bruch. Da ist man froh, wenn man gut versichert ist. 

Da war es schon zu spät

Davon kann auch Beat Lerch aus Tramelan BE ein Lied singen. Eine kurze Unvorsichtigkeit und schon ist es passiert und er fuhr mit seinem Frontmähwerk in einen Schacht. Mit dem Ergebnis: Totalschaden. «Vorgängig habe ich vier Rehkitze aus der Heuwiese getragen und ich war damit beschäftigt die Muttertiere im Auge zu behalten, damit sie nicht wieder mit ihren Jungtieren zurückkehrten. An den Schacht habe ich nicht mehr gedacht und dann war es schon zu spät.» Beat Lerch hatte Glück im Unglück. Sein unabhängiger Versicherungsberater Andreas Schild hat ihn vor drei Jahren aufmerksam gemacht, eine Kollektivversicherung für Spezialausrüstungen bei der Vaudoise abzuschliessen. Darin sind abnehmbare Zusatzgeräte und Agraranhänger für den Traktor wie: Frontmäher, Kreiselheuer, Schwader usw. enthalten. «Viele Bauern wissen nicht, dass es eine solche Versicherung gibt», sagt der Meisterlandwirt. «Ich bezahle im Jahr gut 50 Franken Nettoprämie und bekomme jetzt für das acht Jahre alte Frontmähwerk 5800 Franken Entschädigung vom Versicherer, zirka den Wert der Reparatur», sagt Lerch. «Ich bin froh, habe ich so eine Versicherung. Wenn nicht, hätte ich die ganze Schadensumme selber übernehmen müssen.» Einen Selbstbehalt von 500 Franken muss Lerch hingegen selber tragen.

Verschiedene Formen

Auch die Emmental Versicherung bietet ihren Kunden verschiedene Formen einer solchen Versicherung an. So teilt sie die Zusatzgeräte zu Traktoren und Transportern in drei Kategorien ein:

  • angebaut vorne/hinten (z. B. Frontmähwerk)
  • aufgebaut (auf Transportern)
  • gezogen/angehängt (z. B. Güllefass)

«Der Versicherungsnehmer entscheidet frei, ob er die einzelnen Kategorien versichern will und wie hoch seine Versicherungssumme sein soll. Über die jeweiligen Kategorien sind dann alle Zusatzgeräte versichert, die sich im Eigentum des Versicherungsnehmers befinden und dieser Gerätekategorie angehören», sagt Andreas Stucki, Leiter Versicherung bei der Emmental auf Anfrage. Will ein Versicherungsnehmer angebaute Zusatzgeräte bis Fr. 10 00 gegen Kollisionsschäden versichern, koste dies bei der Emmental Fr. 14 pro Monat. Im Schadensfall gelte ein Selbstbehalt von Fr. 500. «Entschädigt wird bis zum 7. Betriebsjahr nach einer Skala, ab dem 8. Betriebsjahr der Zeitwert. Dies bis maximal zur versicherten (frei wählbaren) Summe», hält Stucki fest. 

Die Gründe sind vielfältig

Immer mehr Bauern schliessen bei der Emmental eine solche Versicherung ab. Die Gründe dabei seien vielfältig. «Zum einen lassen sich die Kosten kalkulieren. Eine fixe Prämie stehe anstelle plötzlicher, unerwartet hoher Ausgaben. Zum andern liegt der grosse Vorteil der Emmental-Lösung darin, dass die genannten Gerätekategorien unabhängig von Traktoren versichert werden können und alle Zusatzgeräte dieser Art mitversichert sind», so der Versicherungsexperte.

Für den Maschinenpark

Die Mobiliar Versicherung empfiehlt hier bei ihren Kunden den Abschluss einer Maschinenversicherung. «Wir bieten Pauschal- (für den gesamten Maschinenpark), wie auch Einzellösungen an. Versichert sind eigene, gemietete sowie geleaste Maschinen und Geräte gegen unvorhergesehene und plötzlich eintretende Beschädigung und Zerstörung (innere und äussere Einwirkungen)», sagt Jürg Thalmann, Mediensprecher bei der Mobiliar. Bei Totalschaden werde bei der Mobiliar der Zeitwert, zuzüglich 20% des Neuwerts entschädigt. Im Maximum sogar der Neuwert. Dabei seien auch die Bergungs-, Räumungs- und Entsorgungskosten mitversichert (zusätzlich 20% der vereinbarten Versicherungssumme). «Bei einem Teilschaden entschädigen wir die Kosten für die Wiederherstellung der betroffenen Maschine in den Zustand unmittelbar vor dem Schadenereignis», verspricht Thalmann. Die Prämie, die ein Landwirt bezahlen müsse, hänge hier von verschiedenen Faktoren ab (z. B. Versicherungssumme, Selbstbehalt, allenfalls Jungunternehmer-Rabatt usw.). Der Selbstbehalt sei dabei frei wählbar, aber mindestens 200 Franken. «Grundsätzlich wird eine solche Versicherung empfohlen, weil vorab grosse Schäden existenzbedrohend sein können. Das gilt nicht nur für die Landwirte, sondern generell, privat und geschäftlich», hält Thalmann fest.

Peter Fankhauser