Bei der Beschwerde geht es um eine Schmerz-Studie zur Enthornung der Universität Bern, wie die Sonntags-Zeitung berichtet. Der Beschwerde-Führer bemängelt in seiner Einsprache, dass Studien-Ergebnisse erst 12 Tage nach dem Urnengang, nämlich am 5. Dezember veröffentlicht worden seien. Mit grosser Wahrscheinlichkeit hätte diese Studie das Abstimmungs-Ergebnis beeinflusst, so der Beschwerdeführer im Schreiben zur Einsprache.

Mit der Beschwerde nichts zu tun hat Initiant Armin Capaul, wie er gegenüber dem LID sagt. Für ihn sei die Angelegenheit eigentlich abgeschlossen. Er betont aber, dass es aufgrund der Bundesverfassung (Art. 104 Absatz 3 Buchstabe b) auch aktuell möglich wäre, die Hörner zu fördern.

Laut dem Bericht, erklärte das Bundesgericht noch nie eine eidgenössische Abstimmung für ungültig.

lid