Bis Mitte April 2019 sollen keine Lebendtiertransporte aus Hessen in Drittländer ausserhalb der EU gemacht werden. Betroffen vom Transportstopp sind Aserbaidschan, Ägypten, Algerien, Jemen, Jordanien, Kasachstan, Kirgisistan, Libanon, Marokko, Syrien, Tadschikistan, Türkei, Turkmenistan und Usbekistan.

Bessere Bedingungen für Lebendtransporte in Grenzländer

Die hessische Landwirtschaftsministerin Priska Hinz hat das Verbot nur befristet ausgesprochen, weil sie sich erhofft, Ende März auf Bundesebene einheitliche Vorgaben erreichen zu können, wie in einer Mitteilung des Hessischen Ministerium für Umwelt steht.

Für die Ministerin Hinz ist klar, dass sich die Bedingungen für Lebendtransporte in Grenzländer grundlegend ändern müssen. Es brauche beispielsweise zertifizierte Versorgungsstationen auf allen Routen bis zum Zielort und Schlachthöfe, die den EU-Standards entsprächen. Hinz fordert weiter, dass es dringend internationaler Abkommen zur Einhaltung der Mindest-Tierschutzstandards bedürfe.

Tierschutzrechtliche Mindestanforderungen

Der Europäische Gerichtshof hatte bereits 2015 klargestellt, dass Amtstierärztinnen und Amtstierärzte Genehmigungen für einen langen, grenzüberschreitenden Transport verweigern müssen, wenn tierschutzrechtliche Mindestanforderungen nicht eingehalten werden. Hinz findet, dass die vorgesetzten Behörden in der Pflicht seien, den Amtstierärzten Rückendeckung zu geben. Sie spricht sich dagegen aus, dass die deutsche Regierung die Probleme auf den Transportwegen in Drittländer auf die Amtsveterinäre schiebt.

lid