In 19 Fällen wurden gravierende Mängel festgestellt, wie die Schweizer Weinhandelskontrolle (SWK) am Dienstag mitteilte. Sie wurden an die zuständigen Kantonsbehörden, hauptsächlich Kantonschemiker, verzeigt. Bemängelt wurden dabei täuschende Etiketten und Überschreitungen der Verschnitt- und Zusammenlegungsrechte. Insgesamt seien die Ergebnisse der Kontrolltätigkeit mit denen des Vorjahres vergleichbar, heisst es in der Medienmitteilung.

Keine kantonalen Kontrollen mehr 

Bei 450 Kontrollen wurde nichts beanstandet. Bei 701 Betrieben wurden Unzulänglichkeiten festgestellt, die hauptsächlich administrative und sonstige Themen betrafen, die den Ablauf der Kontrolle vereinfachen sollen.

Ab 2019 ist die SWK das einzige Kontrollorgan des Weinhandels in der Schweiz und übernimmt damit die Kontrolle von 1100 Selbsteinkellerern, die zuvor von kantonalen Kontrollorganen kontrolliert wurden.