Wer jetzt seine Felder güllt, ist ein unverbesserlicher Umweltverschmutzer. Und macht sich zudem strafbar. Denn dass jetzt im Dezember und auch Januar die Vegetationsruhe unterbrochen wird, dass also die Temperatursummen ­genügend hoch sind, ist nicht realistisch. Diese beiden Wintermonate gelten denn auch grundsätzlich als Vegetationsruhe. Anders war das im Oktober und November, die milden Tage wurden genutzt, um…

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