Der 49-jährige Käser und Schweinemäster steht seit 2006 bereits das dritte Mal vor Gericht. Er soll Schweinefleisch aus normaler Zucht mit einem Tierschutz-Qualitätslabel und Grosslochhartkäse als Emmentaler verkauft haben. Wegen des falsch deklarierten Fleisches wurde er im März unter anderem wegen gewerbsmässigen Betrugs vom St. Galler Kantonsgericht verurteilt. Das Kreisgericht See-Gaster beurteilt nun die Falschdeklaration vom Emmentaler Käse.

Beschwerde von Emmentaler Switzerland

Eine Beschwerde von Emmenthaler Switzerland leitete das Verfahren ein, das von der Anklagekammer des Kantons St. Gallen gutgeheissen wurde. Im Fokus der Anklage steht der seit 2006 geschützte Emmentaler Käse, der nach einem detaillierten Pflichtenheft produziert werden muss. Der Grosslochhartkäse des Angeklagten sei mit Etiketten wie «Original-Emmentaler Switzerland» beschriftet worden, obwohl er nicht nach den obligatorischen Vorgaben hergestellt wurde.

Mehrerlös dank Verkauf im Ausland

Rund 3447 Tonnen Käse wurden ins Ausland geliefert. So soll der Käser laut Anklage einen Mehrerlös von über 12 Millionen Franken erwirtschaftet haben. Der Preisunterschied zwischen dem Emmentaler und dem Grosslochhartkäse liegt gemäss der «Thurgauer Zeitung» pro Kilo bei 3,65 Franken.

Zudem soll der Beschuldigte gegenüber Emmentaler Switzerland und der zuständigen Deklarationsstelle des Bundes angegeben haben, nur einen «Hartkäse vollfett» herzustellen, um der Branchenorganisation keine Abgaben zahlen zu müssen.

Nebst dem Käser stehen auch seine ehemalige Lebenspartnerin und ein Verwaltungsrat einer seiner Firmen vor Gericht. 

lae