In der Suisse-Bilanz und GMF-Futterbilanz gelten ab dem Kalenderjahr 2021 verschiedene Neuerungen in der Tier- und Pflanzenproduktion. Es wird empfohlen Planbilanzen zu erstellen, um möglichst frühzeitig auf Änderungen reagieren zu können.
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Für die Suisse-Bilanz und GMF-Futterbilanz wurden Änderungen beschlossen. Sie treten ab dem Kalenderjahr 2021 in Kraft, sind jedoch auch rückwirkend für das Kalenderjahr 2020 gültig. Die Änderungen wurden in die Wegleitung Suisse-Bilanz Auflage 1.16, dem Zusatzmodul 6/7 Auflage 1.12 und der GMF-Futterbilanz Auflage 1.7 integriert. Die wichtigsten sind nachfolgend ...