Der Glarner Regierungsrat beantragt dem Kantonsparlament, einen Verpflichtungskredits in der Höhe von 773 280 Franken für die landwirtschaftliche Beratung in den Jahren 2015–2018 zu gewähren. Die Sicherstellung der landwirtschaftlichen Beratung ist Aufgabe des Kantons. Deren Stärkung zugunsten der Glarner Landwirtschaft ist laut Mitteilung seit mehreren Jahren ein wichtiges Anliegen des Glarner Regierungsrats. In den Jahren 2009–2013 lagen die durchschnittlichen Nettoausgaben im Kanton Glarus bei 220 Franken pro Betrieb. Im Vergleich dazu investieren die Kantone AI, AR, NW, OW, UR durchschnittlich 232 Franken. Wird der Kanton GR mit Nettoausgaben von rund 1’000 Fran­ken pro Betrieb dazugerechnet, so steigt der Durchschnitt auf 368 Franken.

Verzicht auf Spezialberatungen für gemeinsame Projektinitiativen

Wie die Glarner Staatskanzlei mitteilt, wird eine externe Vergabe des Beratungsangebots favorisiert. Es ist vorgesehen, mit den beantragten Mitteln Beratungsdienstleistungen im Umfang von 90 bis 100 Stellenprozenten beim Landwirtschaftlichen Bildungs- und Beratungszentrum Plantahof einzukaufen. Diese decken die allgemeine Betriebsberatung, die milchwirtschaftliche Spezialberatung sowie die Herdenschutzberatung ab. Auf die Spezialberatung für gemeinsame Projektinitiativen soll aus finanzpolitischen Überlegungen verzichtet werden.

Landwirte sollen sich an Kosten beteiligen

Die jährlichen Bruttokosten werden mit maximal 193 320 Franken veranschlagt. Ein Teil dieser Kosten soll von den Landwirten mittels branchenüblicher Gebühren selber getragen werden. Im Durchschnitt wird deren Kostenbeteiligung rund 44 Prozent ausmachen. Bei einem angenommenen Gebührenertrag von jährlich rund 85 000 Franken würden sich die Nettokosten für die landwirtschaftliche Beratung im Kanton für den Zeitraum 2015–2018 auf insgesamt rund 436 000 Franken belaufen. Die Nettokosten pro Betrieb würden von bisher 220 auf 260 Franken (exkl. Mehrwertsteuer) ansteigen.  pd