Zurzeit läuft eine Vernehmlassung zu einer Änderung in der Verordnung, die eine Anpassung von erlaubten Höchstwerten differenziert nach einzelnen Wirkstoffen vorsieht und den bisher geltenden pauschalen Höchstwert von 0,1 Gramm eines Pestizids pro m3 Wasser ablöst.

Für 25 Wirkstoffe will das Bafu den Grenzwert erhöhen. Bei 12 Pestiziden wird die zulässige Konzentration gesenkt. Bei letzteren handelt es sich um Pestizide, welche die Wasserlebewesen schon in einer Konzentration von unter 0,1 Mikrogramm beeinträchtigen können. Mit der Differenzierung nach einzelnen Wirkstoffen können Kantone gezielter gegen die für das Wasserleben problematischen Stoffe vorgehen.

Für Glyphosat soll der Wert auf 360 Mikrogramm bei kurzfristigen Verschmutzungen und 120 Mikrogramm bei chronischen Verschmutzungen angehoben werden. Das zeigt, dass Ökotoxikologen Glyphosat trotz seines schlechten Rufes als weniger schädlich einstufen als andere Wirkstoffe.