Der grosse Druck der Kantone hat gewirkt», gibt der CVP-Ständerat des Kantons Appenzell IR, Ivo Bischofberger, zu. Deshalb habe die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (Urek) des Ständerats, die er präsidiert, am Dienstag dieser Woche die Beratung des Gewässerschutzgesetzes ausgesetzt.


Acht Standesinitiativen 
machen Druck auf Gesetz

Die Urek des Ständerats wird jetzt das Geschäft an ihrer Aprilsitzung beraten. Die Vertagung sei ein «ordnungspolitischer Entscheid», so Ivo Bischofberger. Er sei nötig geworden, weil zum Gewässerschutzgesetz inzwischen acht Standesinitiativen, zwei Motionen und eine Petition des Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverbands vorliegen.

Beim Gewässerschutzgesetz, das erst vor zweieinhalb Jahren in Kraft getreten ist, geht es vor allem um Gewässerräume und Pufferstreifen und den damit zusammenhängenden Kulturlandverlust für die Landwirtschaft.


Zuerst müssten die federführende Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) und die Landwirtschaftsdirektorenkonferenz (LDK)  der Kantone ihre Vorschläge für Korrekturen des Gewässerschutzgesetzes bereinigen «und auch die Frage des Schutzes des Kulturlandes sollte damit angegangen werden», erklärt Bischofberger.

Der Freiburger FDP-Nationalrat und Direktor des Schweizer Bauernverbands, Jacques Bourgeois, verlangt, dass die LDK die zwei folgenden Punkte aufnimmt:

  • Bei Revitalisierung der Gewässer sollen 100 Prozent der verlorenen Kulturlandflächen kompensiert werden.
  • Extensive Bewirtschaftung der Gewässerräume soll nach heutiger ÖLN-Praxis erfolgen.


Der Luzerner CVP-Nationalrat Leo Müller hat im Parlament eine Motion «Änderung der Gewässerschutzräume» eingereicht, die im Nationalrat letztes Jahr mit 104 zu 82 Stimmen überwiesen wurde. Müllers Motion verlangt vom Bundesrat, das Gewässerschutzgesetz so zu 
ändern, dass die minimale Breite des Gewässerraums unterschritten werden kann. So soll der Kulturlandverlust verringert werden.


«Jetzt wird das ganze Geschäft erneut auf die lange Bank geschoben», klagt Müller, als er vom Urek-Entscheid hört. Damit seien erneut viele Bauten, Planungen und Bauzonenplanungen blockiert, reklamiert er, denn erst in der Sommersession komme das Gewässerschutzgesetz in die beiden Parlamentskammern.


Das Problem ist, dass zwischen dem Gewässerschutzgesetz und den entsprechenden Verordnungen grosse Lücken klaffen und die Verordnungen je nach Kanton verschieden umgesetzt werden.


Hoffnung auf Korrektur durch das Parlament

Dabei hatte die zuständige Bundesrätin Doris Leuthard im September letzten Jahres im Parlament versprochen, dass im Rahmen der Umsetzung der AP 2014–17 laut Merkblatt zur Gewässerschutzverordnung Lockerungen vorgesehen seien. Jedoch wurde dieses Merkblatt von den Landwirtschaftsdirektoren zurückgewiesen. Jetzt bleibt nur noch die Hoffnung auf die Korrektur des eben erst revidiertenGewässerschutzgesetzes durch das Parlament.

Hans Rüssli